Ehrenamtliche Sozialrichter

Die VhU und ihre regionalen Geschäftsstellen schlagen die arbeitgeberseitigen ehrenamtlichen Richter für die Sozialgerichte in Hessen vor. Regelmäßig werden Interessenten für das Ehrenamt als Sozialrichter gesucht.

Falls Sie Interesse an einer Tätigkeit als ehrenamtlicher Sozialrichter haben und die Arbeitgebereigenschaft erfüllen (s. FAQ), freuen wir uns über Ihre Nachricht (mnaser@vhu.de).

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber

Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind – falls erforderlich mit technischen Hilfsmitteln – leistungsfähige Mitarbeiter. Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung kann ein Baustein für Unter­nehmen sein, den Fachkräftebedarf zu decken.

Sogenannte Einheitlichen Ansprechstellen (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber rund um Einstellung, Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Insbesondere können EAA Unternehmen auch von Bürokratie entlasten, indem sie diesen z. B. bei der Beantragung von Leistungen helfen.

Die EAA sind regional vernetzt und kooperieren mit dem LWV Hessen Integrationsamt, den Agenturen für Arbeit, den Jobcentern, den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie den Integrationsfachdiensten. Einzelne EAA stehen in der Trägerschaft des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e.V. bzw. des Bildungswerks der nordhessischen Wirtschaft gGmbH.

Weitere Informationen zu den EAA und Antworten auf häufig gestellte Fragen erhalten Sie unter folgendem Link: https://www.eaa-hessen.de/

Ihre für Sie zuständige Einheitliche Ansprechstelle finden Sie hier.