Wolf Matthias Mang zur Europawahl

# 3Arbeitnehmerfrei­zügigkeit verbessern

 

Eine kurze Dienstreise ins Nachbarland? Kein Problem, dazu gibt es ja die europäische Freizügigkeit und den Binnenmarkt.

Aktualisiert am: 23.05.2024

Sehr geehrte Damen und Herren,

eine kurze Dienstreise ins Nachbarland? Kein Problem, dazu gibt es ja die europäische Freizügigkeit und den Binnenmarkt. Aber halt, so einfach ist das nicht. In einigen EU-Staaten müssen Arbeitnehmer und Selbständige ein Formular dabei haben, das sogenannte Entsendeformular A1. Es soll Sozialversicherungsbetrug verhindern, indem es bescheinigt, in welchem Land die Sozialversicherung besteht.

So verlangen Frankreich und Österreich, dass die Bescheinigung mitgeführt wird und dass vorher die berufliche Tätigkeit angemeldet werden muss – egal ob Montageeinsatz oder Geschäftstreffen. In nicht wenigen Ländern muss die Bescheinigung bei Kontrollen weiterhin schriftlich vorgelegt werden. In anderen EU-Staaten kann die Bescheinigung hingegen auch nachgereicht werden.

Damit kann ein kurzer Geschäftskundenbesuch – etwa im Nachbarland Österreich – auch für uns Unternehmer zum Fiasko werden, denn selbstverständlich brauchen auch selbständige Geschäftsführer eine A1-Bescheinigung. Fehlt diese, drohen Bußgelder bis zu 20.000 Euro.

Deshalb fordert die Wirtschaft von der EU und den EU-Mitgliedstaaten schon lange: Typische „business trips“ wie z. B. Schulungen und Meetings sollten von Meldepflichten und der A1-Bescheinigung ausgenommen werden. Denn offenkundig droht bei Dienstreisen ohne Dienstleistungscharakter keine Dumping-Gefahr. Um Transparenz in den Informationsdschungel der EU-Arbeitsmobilität zu bringen, braucht es eine zentrale Informationsplattform für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Das könnte die Europäische Arbeitsbehörde ELA bereitstellen.

Aber auch über Dienstreisen hinaus müssen die Regeln für Auslandseinsätze europaweit wieder einheitlicher und transparenter werden. Denn der EU-Binnenmarkt ist auf den vier Freiheiten für Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital aufgebaut. Deshalb dürfen national unterschiedliche Verfahrensregeln nicht zu Marktabschottungsinstrumenten werden. Europäische Kommission, Rat und Parlament, die schon seit Jahren an einer Überarbeitung der Regeln sitzen, müssen jetzt endlich für eine echte Personen- und Dienstleistungsfreiheit und gegen überflüssige Bürokratie tätig werden.

Gerne stehe ich Ihnen für einen politischen Dialog zur Verfügung. Ich freue mich auf Ihr Feedback: wmang@vhu.de

Freundliche Grüße

Wolf Matthias Mang

VhU-Präsident