Soziales
Sozialsystem am Rande der Finanzierbarkeit
Von Krankheit über Arbeitslosigkeit, Invalidität und Alter bis hin zur Armut sind hierzulande nahezu alle Lebenssituationen, in denen Menschen Unterstützung brauchen, seit Jahrzehnten umfangreich abgesichert. Das sorgt einerseits für hohe Stabilität und sozialen Frieden. Andererseits ist die Finanzierung der Sozialleistungen belastend für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie Steuerzahler. Die auf über 40 Prozent angestiegenen Sozialversicherungsbeiträge erhöhen die Personalkosten der Arbeitgeber und schmälern das Netto der Arbeitnehmer. Dabei liegt die Abgabenlast in Deutschland bereits jetzt so hoch wie in kaum einem anderen Industrieland.
Schon heute ist das Sozialsystem deshalb an die Grenzen seiner Finanzierbarkeit gelangt. Mit einer schrumpfenden Erwerbsbevölkerung und einer alternden Bevölkerung werden die Herausforderungen noch entscheidend größer. Ohne Strukturreformen insbesondere in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung drohen schon 2030 Beitragssätze von 45 Prozent und damit Arbeitsplatzverluste. Um die Sozialsysteme demografiefest zu machen, müssen deshalb Fehlanreize im Sozialsystem beseitigt und Effizienzreserven gehoben werden. Das Sozialsystem muss zu einem verlässlichen Basissystem umgebaut werden.
Gesamtsozialversicherungsbeitrag wieder auf unter 40 % senken
Steigende Beiträge zur Sozialversicherung schaden der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und vernichten damit Arbeitsplätze oder verhindern neue. Für die hessischen Unternehmen ist ein stabiler Gesamtsozialversicherungsbeitrag in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung unterhalb von 40 Prozent deshalb von großer Bedeutung. Die VhU fordert die Bundes- und Landespolitik auf, endlich Strukturreformen in der Sozialversicherung anzugehen, damit dieses Ziel dauerhaft erreicht werden kann. So muss das Land bei der überfälligen Krankenhausreform mitziehen und stationäre Überkapazitäten abbauen.
Länger arbeiten
Um die Kosten einer erfreulich steigenden Lebenserwartung nicht auf die Jüngeren abzuwälzen, muss das tatsächliche Renteneintrittsalter ab 2031 flexibel an die steigende Lebenserwartung angepasst werden. Der abschlagsfreie vorgezogene Rentenbezug ab 65 oder früher ist generationenungerecht, verschärft den Fachkräftemangel und muss daher beendet werden.