Künstlersozialversicherung - Abschaffen oder entbürokratisieren

Unzählige Sozialgerichtsurteile beschäftigen sich damit. So sind z. B. Aufträge an Webdesigner abgabepflichtig, an Webmaster jedoch nicht.

Aktualisiert am: 03.05.2024 3 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Sondersystem mit viel Bürokratie

Seit 1983 geht Deutschland mit der besonderen Sozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten einen Sonderweg, der nirgendwo in Europa Nachahmer gefunden hat. Für ihre Absicherung in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung müssen diese Selbstständigen nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen (2019 insgesamt rund 555 Mio. Euro) und sind damit ähnlich günstig gestellt wie Arbeitnehmer. Die andere Beitragshälfte wird zu 20 % durch einen Bundeszuschuss (rund 223 Mio. Euro) und zu 30 % durch eine Abgabe derjenigen Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (rund 340 Mio. Euro).

Unternehmen, die einen Grafiker für eine Broschüre oder einen Moderator für das Betriebsfest beauftragen, müssen selbst beurteilen, ob sie für diese Aufträge Künstlersozialabgabe abführen müssen. Unzählige Sozialgerichtsurteile beschäftigen sich damit. So sind z. B. Aufträge an Webdesigner abgabepflichtig, an Webmaster jedoch nicht. Selbst für Künstler, die nicht in der Künstlersozialkasse versichert sind oder im Ausland wohnen, kann die Abgabe fällig werden. Für Leistungen von juristischen Personen sowie Unternehmen in den Rechtsformen KG, OHG oder GmbH & Co KG besteht hingegen keine Abgabepflicht. Rechnungen für Veranstaltungen, Seminare oder Publikationen müssen vom beauftragenden Unternehmen für die Prüfung der Künstlersozialabgabe vorgehalten werden.

Die Bürokratiekosten für Arbeitgeber summieren sich inzwischen auf nahezu einen Euro für jeden abgeführten Euro Künstlersozialabgabe. In ihrer gegenwärtigen Form belastet die Künstlersozialversicherung die Unternehmen deshalb in völlig unverhältnismäßiger Weise mit Bürokratie.

Was braucht die Wirtschaft?

Unnötige Bürokratie vermeiden

Jede unnötige Regulierung belastet die Unternehmen und schadet ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Bürokratie muss deshalb wo es geht abgebaut werden.

Was ist zu tun?

Unternehmen von Bürokratie entlasten

  • Künstler selbst in die Pflicht nehmen
    Die Künstlersozialabgabe sollte von den betroffenen Künstlern und Publizisten selbst abgeführt werden.
  • Hinweis auf mögliche Abgabepflicht
    Angebot und Rechnung von allen selbständigen Künstlern und Publizisten müssten zumindest einen Hinweis auf die mögliche Künstlersozialabgabepflicht enthalten, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung vorliegt. Dies würde wenigstens die Feststellung der Abgabeverpflichtung für die Unternehmen vereinfachen.
  • Notfalls abschaffen
    Sollte es nicht möglich sein, das System der Künstlersozialabgabe zu reformieren, darf auch die Abschaffung der Künstlersozialversicherung nicht für denkunmöglich erklärt werden. Denn es gibt keinen überzeugenden Grund, einzelne Selbständige nur deshalb sozialversicherungsrechtlich bevorzugt zu behandeln, weil sie Künstler oder Publizisten sind.

Ansprech­partner

VhU, Landesgeschäftsstelle
Dr. Stefan Hoehl

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

069 95808-200