Bürgergeld

Pollert: Stärkere Sanktionen beim Bürgergeld können nur ein erster Schritt sein

04.01.2024 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Mit dem Alimentations-Paket aus schnell steigenden Geldleistungen, erweitertem Vermögensschutz und unzureichenden Sanktionen ist aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein kleines bedingungsloses Grundeinkommen geworden. So sprechen die Jobcenter in Hessen gegenüber der Vor-Corona-Zeit 75 Prozent weniger Leistungskürzungen wegen Pflichtversäumnissen aus. Die angekündigte Korrektur von Bundesarbeitsminister Heil hin zu stärkeren Sanktionen beim Bürgergeld ist deshalb zwar richtig, aber längst nicht ausreichend. Denn das Bürgergeld-Konzept insgesamt war von Anfang an grundfalsch und ist es weiterhin. In Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels braucht es dringend wieder eine konsequent aktivierende Arbeitsmarktpolitik“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände.

„Konkret muss die erleichterte Vermögens- und Wohnkostenprüfung zurückgenommen werden, weil sie die Anspruchshürden für das Bürgergeld grundlos gesenkt hat. Die über 12-prozentige Erhöhung des Regelsatzes auf 563 Euro muss ausgesetzt und der Erhöhungsmechanismus überprüft werden. Stattdessen sollte dem Bürgergeldbezieher bei Aufnahme oder Ausweitung einer Beschäftigung zukünftig mehr Geld verbleiben, um so Motivation und Eigeninitiative zu stärken. Zudem müssen die Sanktionsvorschriften wieder verschärft und entbürokratisiert werden, damit die Jobcenter sie auch praktisch anwenden und durchsetzen können“, so Pollert.
 
Zwar beträfen Leistungskürzungen immer nur eine kleine Minderheit, seien aber notwendig, wenn das Sozialsystem finanzierbar bleiben solle. „Es kann nicht sein, dass es allein vom guten Willen des Bürgergeldbeziehers abhängt, ob dieser eine Arbeit aufnimmt, eine Maßnahme antritt oder auch nur zu einem Gesprächstermin im Jobcenter erscheint. Außerdem geht von möglichen Sanktionen das wichtige Signal aus, dass ein arbeitsloser Bürgergeldbezieher als Gegenleistung für die Unterstützung alles unternehmen muss, um in Beschäftigung zu kommen. Bei der zukünftigen Ausgestaltung der Sanktionsregeln muss der Gesetzgeber darauf achten, dass er die Fallmanager in den Jobcentern nicht mit überbordender Bürokratie fesselt. Gleichzeitig sollten die Jobcenter verpflichtet werden, wichtige Kennzahlen ihrer Vermittlungsanstrengungen zu veröffentlichen, insbesondere die Zahl der Einladungen von Bürgergeldbeziehern zu persönlichen Gesprächen“, sagte Pollert.

Weiterführende Informationen: Neu festgestellte Leistungsminderungen 2007-2022 in Hessen (Grafik)

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