Gesamtsozial­versicherungsbeitrag unter 40 % halten

Die Lasten des demographischen Wandels fair verteilen, Arbeitsplätze sichern

15.05.2019 4 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die Lasten des demographischen Wandels dürfen nicht einseitig bei der aktiven und im Berufsleben stehenden Generation abgeladen werden. Dies hätte deutlich negative Folgen für den Wohlstand und die Beschäftigung in Deutschland und in Hessen. Die Hessische Landesregierung, Parteien und alle anderen Akteure in Hessen müssen deshalb ihren Teil dazu beitragen, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag in einem beherrschbaren Rahmen zu halten – wenn möglich bei unter 40 %.

Die wichtigste Bedingung für die Finanzierbarkeit der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung im umlagefinanzierten System sind möglichst viele Menschen in sozialversicherter Beschäftigung, damit sich die Lasten auf viele Schultern verteilen.

In Hessen kann und muss viel getan werden, um die Zahl der sozialversichert Beschäftigten weiter zu erhöhen bzw. hoch zu halten. Um Kosten zu dämpfen und die Versorgungsqualität zu heben, müssen die verantwortlichen Akteure in Hessen außerdem Überkapazitäten im hessischen Gesundheitssystem abbauen. Alle in Hessen verfügbaren Sozialleistungen sollten auf ihre Wirkung überprüft werden.

  1. Kultusministerium und Schulen müssen die Zahl der Schulabbrecher weiter reduzieren und für mehr ausbildungsfähige Schulabgänger sorgen.
  2. Das Kultusministerium sollte die Zahl der Plätze im schulischen Übergangssystem reduzieren, damit ausbildungsfähige Jugendliche nach Schulabschluss direkt eine duale Berufsausbildung aufnehmen.
  3. Die Jobcenter müssen vor allem Langzeitarbeitslose in Hessen konsequenter aktivieren.
  4. Nach Aufnahme einer Beschäftigung sollten die Jobcenter sofern nötig (ehemalige) Leistungsbezieher weiterbegleiten, damit diese dauerhaft in Arbeit bleiben
  5. Das hessische Sozialministerium muss seine Aufsichtsfunktion über die kommunalen Jobcenter dazu nutzen, diese zu besseren Leistungen anzutreiben.
  6. Alle vorhandenen Erwerbspersonenpotenziale sollten noch besser erschlossen werden. Vor allem Frauen, Personen mit Migrationshintergrund und Menschen mit schweren Behinderungen sollten so unterstützt werden, dass sie sich noch stärker am Erwerbsleben beteiligen.
  7. Die Rehabilitationsträger (Kranken- und Rentenversicherung, Arbeitsagentur und Träger der Eingliederungshilfe) und das Integrationsamt müssen besser zusammenarbeiten und langfristige Erkrankungen erkennen und verhindern oder aber für eine erfolgreiche Rehabilitation zurück an den Arbeitsplatz sorgen, damit möglichst viele Beschäftigte bis zur Rente im Erwerbsleben bleiben.
  8. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen sollte überzählige Arztsitze, vor allem in Ballungsräumen, aufkaufen und schließen.
  9. Die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum sollte etwa durch die Zusammenarbeit mit vorhandenen (Krankenhaus-) Strukturen verbessert werden.
  10. Nicht benötigte Krankenhauskapazitäten sollten hingegen vom hessischen Sozialministerium abgebaut werden.
  11. Effizienzsteigerungspotenziale im Hessischen Rettungsdienstgesetz sollten genutzt werden.
  12. Der Hessische Landessozialbericht muss einen Überblick über alle existierenden Sozialleistungen liefern, inklusive Kosten und Wirkungen. Ineffiziente oder wirkungslose Maßnahmen sollten beendet werden.

Im Bund müssen Landesregierung und die hessischen Parteien außerdem ihren Einfluss über den Bundesrat und die Bundespolitik nutzen, um für beschäftigungsfreundliche Rahmenbedingungen und drin

dringend notwendige Reformen in allen Zweigen der Sozialversicherung und für dringend benötigte Flexibilität am Arbeitsmarkt zu kämpfen:

  1. Beschäftigung darf nicht mit einem Übermaß an Bürokratie belegt werden
  2. Flexible Beschäftigungsformen dürfen nicht weiter eingeschränkt werden
  3. Die Anrechnung von Einkommen auf das Arbeitslosengeld II sollte so verändert werden, dass Arbeit immer attraktiver ist als Leistungsbezug
  4. Für Niedrigqualifizierte ist der Niedriglohnsektor ein unverzichtbares Einstiegstor in den Arbeitsmarkt

in der gesetzlichen Rentenversicherung:

  1. Rente mit 67 durchsetzen
  2. Gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge stärken
  3. Versicherungsfremde Leistungen nicht aus Beitragsmitteln finanzieren

in der gesetzlichen Krankenversicherung:

  1. Wettbewerb zwischen den Krankenkassen stärken, auf Basissicherung reduzieren
  2. Eigenverantwortung der Versicherten verbessern
  3. Gesundheitsprämie einführen

in der sozialen Pflegeversicherung:

  1. Wettbewerb in der Pflege ermöglichen
  2. Pflegeprämie einführen
  3. Kapitalgedeckte Pflegevorsorge stärken

in der Arbeitslosenversicherung:

  1. Auf Kernaufgaben beschränken
  2. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuermitteln finanzieren
  3. Beitragssatz an der benötigten Rücklage ausrichten

Ansprech­partner

VhU, Landesgeschäftsstelle
Dr. Stefan Hoehl

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

069 95808-200