Gesetzliche Pflegeversicherung mit kapitalgedeckter Vorsorge ergänzen

Pflegekosten der geburtenstarken Jahrgänge generationengerecht zuordnen

08.10.2024 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Eine nachhaltig und stabil finanzierte Pflegeversicherung ist von großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, insbesondere für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Pflegeeinrichtungen sowie für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beitragszahler. In einer schnell alternden Gesellschaft wird die nahezu ausschließliche Umlagefinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung aus Arbeitsentgelt zu einem immer größeren Problem. Die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 1995 auf rund 60 Milliarden Euro mehr als verdreizehnfacht. Um die jüngeren Generationen nicht mit stetig steigenden Beitragslasten zu überfordern, braucht es  eine zweite, kapitalgeeckte und aus Prämien der Versicherten finanzierte Finanzierungssäule.

Die Finanzierungserfordernisse der gesetzlichen Pflegeversicherung steigen künftig noch sehr viel stärker als bislang ohnehin. Denn vor allem hochbetagte Menschen sind vom Pflegefallrisiko betroffen. Wenn diese Altersklassen künftig stärker besetzt werden, stößt die umlagefinanzierte Pflegeversicherung an ihre Leistungsgrenzen. Das aber bedroht die Akzeptanz des Systems vor allem bei den nachfolgenden Generationen. Denn vor allem die schwächer besetzten, jüngeren Jahrgänge werden mit immer höheren Beitragslasten konfrontiert und müssen über den Lebenszyklus deutlich mehr zahlen als ihre Eltern- und Großeltern. Nur mit einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Pflegevorsorge lässt sich die Spirale der intergenerativen Lastverschiebung auf die jüngeren Jahrgänge durchbrechen. Ein steuerfinanzierter sozialer Ausgleich kann dafür sorgen, dass einzelne Versicherte nicht finanziell überfordert werden.

Ansprech­partner

VhU, Landesgeschäftsstelle
Dr. Stefan Hoehl

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

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