Schwerbehindete Menschen - Mehr Beschäftigung ermöglichen

Schwerbehinderte Menschen

Kleine Betriebe haben Schwierigkeiten, die Pflichtquote zu erfüllen, während größere Betriebe ab 500 Beschäftigten die Pflichtquote übererfüllen.

Aktualisiert am: 03.05.2024 3 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Beschäftigungspotential ausschöpfen

Schwerbehinderte Menschen sind leistungsfähige Mitarbeiter, wenn sie auf dem richtigen Arbeitsplatz eingesetzt sind und die gegebenenfalls erforderliche Unterstützung erfahren. Im Laufe von knapp 10 Jahren ist die Zahl schwerbehinderter Menschen bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern in Hessen von rund 88.000 auf rund 103.000 gestiegen. Hinzu kommen rund 17.500 schwerbehinderte Beschäftigte bei nichtbeschäftigungspflichtigen Arbeitgebern. Die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten sank von etwa 14.000 im Jahr 2014 auf rund 11.000 im Jahr 2023.

Immer mehr Schwerbehinderte beschäftigt

Trotzdem wird die Zahl der „unbesetzten Pflichtarbeitsplätze“ in Hessen noch mit rund 23.000 ausgewiesen, mehr als doppelt viel wie die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen. Selbst wenn also alle arbeitslosen Schwerbehinderten in Hessen beschäftigt wären, müssten Arbeitgeber also noch Ausgleichsabgabe für rund 12.000 Pflichtarbeitsplätze bezahlen. Die flächendeckende Erfüllung der Pflichtquote von 5 % ist für kleine Betriebe damit faktisch unmöglich. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt: kleine Betriebe haben Schwierigkeiten, die Pflichtquote zu erfüllen, während größere Betriebe ab 500 Beschäftigten die Pflichtquote übererfüllen.

Was braucht die Wirtschaft?

Unternehmen besser unterstützen

Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen bei Neueinstellungen als auch bei bestehender Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmer optimal von Rehabilitationsträgern, Integrationsfachdiensten und Integrationsamt unterstützt werden. Fördermaßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Was ist zu tun?

Ausgleichsabgabe effizient einsetzen und Arbeitgeber besser beraten

  • Beratung aus einer Hand
    Arbeitgebern ist angesichts einer Vielzahl von Rehabilitationsträgern oft unklar, welche Behörde zuständig ist. Um Schwerbehinderte und Arbeitgeber bei Fördermöglichkeiten optimal zu beraten, müssen Beratungsleistungen „wie aus einer Hand“ erbracht werden. Integrationsfachdienste und Reha-Träger müssen hierfür besser zusammenarbeiten.
  • Wege in ersten Arbeitsmarkt verstärken
    Werkstattbeschäftigung muss die Ausnahme für allein diejenigen bleiben, die ohne diesen geschützten Bereich von der Teilhabe ausgeschlossen wären. Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Eingliederungshilfe und Integrationsamt müssen noch konsequenter alle Möglichkeiten Richtung erster Arbeitsmarkt mit Unterstützungsmaßnahmen ausloten.
  • Ausgleichsabgabe deckeln
    Da es weniger arbeitslose schwerbehinderte Menschen gibt als zu besetzende Pflichtarbeitsplätze, sollte die Ausgleichsabgabe im Verhältnis zu den jeweils schwerbehinderten Arbeitslosen reduziert werden.
  • Ausgleichsabgabe wirtschaftlich einsetzen
    Die Verwendung der Ausgleichsabgabe muss auf Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit hin überprüft werden. Das Integrationsamt sollte verpflichtet werden, über den messbaren Erfolg von Maßnahmen fortlaufend Bericht zu erstatten. Ineffektive oder unwirtschaftliche Maßnahmen sind zu beenden, damit Mittel an anderer Stelle wirkungsvoller eingesetzt werden können.

Ansprech­partner

VhU, Landesgeschäftsstelle
Dr. Stefan Hoehl

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

069 95808-200