Pollert: Bundesregierung muss Finanzierungskonzept für gesetzliche Pflegeversicherung vorlegen. Teilversicherungsprinzip muss bleiben
Pflege
Frankfurt am Main. „Eine nachhaltig und stabil finanzierte Pflegeversicherung ist von großer gesamtgesellschaftlicher Bedeutung, insbesondere für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, Pflegeeinrichtungen sowie für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber als Beitragszahler. Angesichts eines immer neue Rekordhöhen erklimmenden gesetzlichen Pflegebeitrags muss die Bundesregierung endlich das lange überfällige Finanzierungskonzept für die gesetzliche Pflegeversicherung vorlegen. Statt uferlos steigender Sozialbeiträge braucht es mehr generationengerechte, kapitalgedeckte Pflegevorsorge. Dabei muss es auch beim Prinzip der Teilkostendeckung bleiben“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände
Pollert weiter: „ Teilversicherung bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger immer einen Eigenanteil zu tragen hat – ob im Pflegeheim oder zu Hause von Angehörigen versorgt. Wer im Pflegefall nicht das nötige Geld hat, wird nicht alleingelassen, sondern erhält Grundsicherungsleistungen vom Sozialamt. Dagegen würde eine gesetzliche Pflegevollversicherung schon im ersten Jahr 17 Milliarden Euro zusätzlich kosten – mit schnell steigender Tendenz wegen der geburtenstarken Jahrgänge, die ins pflegebedürftige Alter kommen. Mit Blick auf die ohnehin schon explodierenden Lohnzusatzkosten durch Sozialversicherungsbeiträge am Heimatstandort ist dies nicht vertretbar. Gegen eine gesetzliche Pflegevollversicherung spricht aber auch, dass bei einer 100-prozentigen Absicherung durch den Sozialstaat die Eigenverantwortung abnehmen könnte, ebenso wie die Bereitschaft, pflegebedürftige Angehörige zu Hause zu pflegen.