Schwerbehinderten­beschäftigung

Pollert: Landesregierung darf ungerechter Schwerbehinderten-Abgabe im Bundesrat nicht zustimmen // Kleinere Unternehmen nicht zu Unrecht bestrafen!

Aktualisiert am: 13.03.2024 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Unseren Betrieben ist jeder qualifizierte Beschäftigte, ob mit oder ohne Behinderung, als Arbeitskraft willkommen. Wichtig ist immer, dass Bewerberprofil und Anforderungen des Arbeitsplatzes zusammenpassen. Dieser Matching-Prozess lässt sich aber nicht erzwingen, weshalb die geplante massive Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, völlig untauglich ist. Die hessische Landesregierung muss diesem ungerechten Gesetz ihre Stimme im Bundesrat verweigern“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).
 
„Wir alle wollen mehr schwerbehinderte Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Das erreichen wir aber nicht mit immer höheren Strafzahlungen, sondern mit einer besseren Beratung und Unterstützung von Betrieben und schwerbehinderten Menschen durch die Reha-Träger. Auch die erst kürzlich geschaffenen Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber können helfen. Mit der neuen Ausgleichsabgabe würden vor allem kleinere Betriebe bestraft, die viel weniger passende Arbeitsplätze und kaum personelle Ressourcen haben, um sich speziell etwa um Gesundheitsbelange der Beschäftigten zu kümmern. Zudem kann die Pflichtquote von 5 Prozent auch nicht überall erfüllt werden, weil es schlicht nicht ausreichend schwerbehinderte Bewerber gibt. Das Gesetz will einfache Antworten auf komplexe Fragen liefern. Das hat aber bekanntlich noch nie funktioniert“, sagte Pollert.

Weiterführende Informationen:    VhU-Positionspapier: Kleinere Unternehmen bei der Schwerbehindertenbeschäftigung besser unterstützen – gegen eine Sonderabgabe für „Nullbeschäftiger“

 

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