Sozialwahlen 2023: Für wirtschaftliche und wirksame Sozialleistungen

Für wirtschaftliche und wirksame Sozialleistungen   – mit schlagkräftiger Arbeitgebervertretung in Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung

Aktualisiert am: 09.05.2024 5 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die Arbeitgeber haben als Beitragszahler und Nutznießer von Leistungen der Sozialversicherungsträger ein starkes Interesse an einem bezahlbaren Sozialsystem mit qualitativ guten Leistungen. Die Selbstverwaltungsgremien der Sozialversicherungsträger bieten für die Arbeitgebervertreter zentrale Einflussmöglichkeiten auf Organisation, Effektivität und Effizienz der Leistungserbringung.

Die soziale Selbstverwaltung stärkt auch entscheidend die Unabhängigkeit der Sozialversicherungsträger und de ren hauptamtliche Spitze gegenüber der Politik. Denn Vorstand bzw. Geschäftsführung sind von der Selbstverwaltung gewählt und wissen die Sozialpartner hinter sich.

Die VhU schlägt im Rahmen der Sozialwahlen Arbeitgebervertreter für die Selbstverwaltungsgremien der AOK Hessen und der Deutschen Rentenversicherung Hessen vor. Ausdrücklich werben wir mit Blick auf die nächste Sozialwahl 2023 um mehr Engagement von Frauen in der Selbstverwaltung auf Arbeitgeberseite. Denn in den Unternehmen sind Frauen zu Recht auf allen Ebenen auf dem Vormarsch, in den Selbstverwaltungsgremien aber noch viel zu selten vertreten.

Sozialwahlen 2023: Arbeitgebervertreter für wirtschaftliche Sozialleistungen

  • Wirksame und wirtschaftliche Sozialleistungen sind im Arbeitgeberinteresse
  • Selbstverwaltung ermöglicht zentralen Einfluss auf Organisation, Effizienz und Effektivität der Leistungserbringung
  • Selbstverwaltung stärkt Expertise und politisches Gewicht der Arbeitgeber in der Sozialpolitik
  • Selbstverwaltung und Sozialpartner können Zweckbindung der Beiträge von Politik und Gesetzgeber einfordern
  • Selbstverwaltung wählt die hauptamtliche Spitze der Sozialversicherungsträger, stärkt so die Unabhängigkeit gegenüber Politik und Gesetzgeber
  • Selbstverwaltung kann die dringend erforderliche bessere Zusammenarbeit der Sozialversicherungsträger voranbringen
  • Ein höherer Frauenanteil in der Selbstverwaltung ist sehr erstrebenswert, eine Quote aber problematisch

Forderungen

  1. Die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes als zentrale Prüfbehörde im Gesundheitswesen muss wieder voll hergestellt werden, indem die Mitglieder des Verwaltungsrats allein von den Verwaltungsräten der Krankenkassen bestimmt werden.
  1. Die Berufungsfähigkeit für Selbstverwaltungsgremien auf Arbeitgeberseite sollte moderat erweitert werden, etwa durch Erweiterung der Beauftragungsmöglichkeit durch Arbeitgebervereinigungen von gut 30 auf 50 Prozent. Denn angesichts der verhältnismäßig kleinen Personenzahl und der oft hohen zeitlichen Beanspruchung im Hauptberuf sind geeignete Persönlichkeiten zunehmend schwieriger zu finden.
  1. In der gesetzlichen Rentenversicherung und den gewerblichen Berufsgenossenschaften sollte wie schon in der gesetzlichen Kranken- und Arbeitslosenversicherung das Verwaltungsratsmodell eingeführt werden. Dies bringt eine klare Trennung zwischen einem hauptamtlichen Vorstand und dem ehrenamtlichem Aufsichtsorgan Verwaltungsrat.

Die Amtszeit der derzeitigen Geschäftsführungen bzw. zukünftigen hauptamtlichen Vorstände der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung und der gewerblichen Berufsgenossenschaften sollte per Gesetz auf sechs Jahre begrenzt werden, wie dies bei Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen und Deutsche Rentenversicherung Bundschon heute der Fall ist. Die Wiederwahl ist möglich

Im Einzelnen

I. Soziale Selbstverwaltung als tragendes Verantwortungsprinzip

Ehrenamtliche Vertreter und Vertreterinnen von Versicherten und Arbeitgebern übernehmen mit der Selbstverwaltung in den Sozialversicherungsträgern Verantwortung für die Finanzen, die Ausführung von Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, die Organisation und die Wahl der hauptamtlichen Spitze. Die gesetzlichen Sozialversicherungen sind ein wesentliches Element der Sozialen Marktwirtschaft. Sie beruhen auf der Idee, der Eigenverantwortung so viel Raum wie möglich und der solidarischen Hilfe subsidiär so viel Raum wie nötig zu geben.

Die Selbstverwaltung ist durch Konsensorientierung gekennzeichnet. Versicherte und Arbeitgeber haben zwar unterschiedliche Perspektiven, aber ein gemeinsames Interesse an den wirtschaftlichen Grundlagen und an der Funktionsfähigkeit des Systems. Sie müssen sich in einer regelmäßig paritätisch besetzten Selbstverwaltung (Ausnahme Bundesagentur für Arbeit mit drittelparitätischer Beteiligung der öffentlichen Hand) ergebnisorientiert und zielgerichtet einigen. Andernfalls kommen keine Beschlüsse zustande. Trotz grundsätzlich divergierender Positionen werden so im praktischen Zusammenwirken immer wieder konstruktive und sachgerechte Ergebnisse gefunden. Diese Erfahrung konstruktiven Zusammenwirkens der Sozialpartner kann auch befriedende Wirkung außerhalb der Selbstverwaltung haben, etwa in Tarifverhandlungen.

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V. (VhU) stellt im Rahmen der Sozialwahlen die Listen mit Arbeitgebervertretern und -vertreterinnen für die AOK Hessen (jeweils 15 Mitglieder und Stellvertreter im Verwaltungsrat), die Deutsche Rentenversicherung Hessen (jeweils 15 Mitglieder und Stellvertreter für die Vertreterversammlung sowie jeweils 6 Mitglieder und Stellvertreter für den Vorstand) und für die 12 hessischen Arbeitsagenturen (Verwaltungsausschüsse mit je 4 Mitgliedern und 2 Stellvertretern) auf. Die nächste Sozialwahl findet 2023 statt. Für die Verwaltungsausschüsse der Arbeitsagenturen müssen die Arbeitgebervertreter bereits 2022 benannt werden.

II. Arbeitgebervertreter für wirtschaftliche Sozialleistungen in der sozialen Selbstverwaltung

Wirksame und wirtschaftliche Sozialleistungen sind im Arbeitgeberinteresse

Arbeitgeber haben als Beitragszahler und Nutznießer von Leistungen der Sozialversicherungsträger ein starkes Interesse an einem bezahlbaren Sozialsystem mit qualitativ guten Leistungen.

Denn nicht nur Arbeitnehmer, auch Arbeitgeber profitieren von den Leistungen der Sozialversicherung: von der Arbeitslosenversicherung etwa durch Kurzarbeitergeld in Wirtschaftskrisen, durch Weiterbildungsförderung und Vermittlung von Arbeitskräften; von der gesetzlichen Krankenversicherung zum Beispiel durch Krankengeldzahlung und ärztliche Leistungen zur Gesundung von Arbeitnehmern; von der Rentenversicherung etwa durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern; von der Unfallversicherung u. a. durch Ablösung der Haftung für Arbeitsunfälle, Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitskraft von Arbeitnehmern sowie der Unternehmerversicherung.

Die Arbeitgeber finanzieren mit hälftigen Sozialversicherungsbeiträgen einen großen Teil der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung. Weitere Finanzierer sind Versicherte und die Steuerzahler. Dagegen wird die gesetzliche Unfallversicherung  von den Arbeitgebern allein finanziert. Insgesamt steckt in diesen Sozialversicherungszweigen ein Finanzvolumen von über 700 Milliarden Euro. Die Beitragsfinanzierung belastet den Faktor Arbeit als Lohnzusatzkosten für den Arbeitgeber. Beim Arbeitnehmer wird das Netto vermindert. Die Sozialversicherungsträger müssen deshalb ihre Leistungen konsequent wirtschaftlich und wirksam erbringen. Hier hat die Selbstverwaltung eine Wächterfunktion.

Ansprech­partner

VhU, Landesgeschäftsstelle
Dr. Stefan Hoehl

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

069 95808-200