Arbeitsunfähigkeit - Ungerechtfertigte Arbeitgeberkosten bei Krankheit vermeiden

Arbeitsunfähigkeit

Die Ausgaben der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sind inzwischen auf rund 70 Mrd. Euro jährlich angestiegen.

Aktualisiert am: 03.05.2024 2 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Hohe Kosten durch Arbeitsunfähigkeit

Im Jahr 2022 entfielen in Deutschland insgesamt rund 800 Millionen Arbeitstage aufgrund von arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmern. Die Ausgaben der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall inklusive der zu zahlenden Beiträge zur Sozialversicherung sind inzwischen auf rund 70 Mrd. Euro jährlich angestiegen (IW Köln).

Zu den Kosten für die Entgeltfortzahlung kommen weitere Kosten durch Krankengeldzahlungen von über 16 Mrd. Euro (GKV-Spitzenverband), die aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung finanziert werden, sowie weitere Kosten durch das ebenfalls beitragsfinanzierte Krankentagegeld für privat versicherte Arbeitnehmer in unbekannter Höhe. Hinzu kommt häufig ein erheblicher Planungsaufwand, um die wegfallende Arbeitsleistung durch Vertretung aufzufangen.

Was braucht die Wirtschaft?

Gesunde Mitarbeiter

Unternehmen brauchen arbeitsfähige Mitarbeiter, für deren Gesundheit sie sich z. B. mit einem wirksamen Arbeitsschutz engagieren.

Was ist zu tun?

Gesundheit verbessern, Arbeitgeberrechte stärken

  • Arbeitsunfähigkeit korrekt feststellen
    Ärzte müssen immer die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit berücksichtigen. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen muss ihre Mitglieder hierfür sensibilisieren. Außerdem muss die Landesärztekammer Hessen ihre Aufsichtspflicht wahrnehmen und Ärzte, die zu Unrecht, zu häufig oder zu lange krankschreiben, berufsrechtlich zur Verantwortung ziehen.
  • Ungerechtfertigte Entgeltfortzahlung verhindern
    Vorerkrankungszeiten, die entscheidend für die Dauer des Entgeltfortzahlungsanspruchs sind, müssen von den Kranken-kassen korrekt erfasst werden. Dies sollte durch regelmäßige Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sichergestellt werden.
  • Gesundheit verbessern
    Der Gesetzgeber sollte die Eigenverantwortung jedes Einzelnen durch mehr Kostentransparenz und eine höhere Selbstbeteiligung der Versicherten wieder stärker ins Bewusstsein rufen. Das freiwillige Engagement der Arbeitgeber in der Gesundheitsförderung sollte steuerlich attraktiver werden.
  • Schnelle Rückkehr an die Arbeit
    Bei Erkrankungen müssen die Reha-Träger (Rentenversicherung, Krankenkassen, Unfallversicherungsträger, Arbeitsagentur, Träger der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe, Träger der Kriegsopferversorgung und -fürsorge) effektiv zusammenarbeiten und die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. anwenden, damit die Arbeitnehmer schnell wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können und chronische Erkrankungen und Behinderungen – wo es geht – verhindert werden.

Ansprech­partner

VhU, Landesgeschäftsstelle
Dr. Stefan Hoehl

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

069 95808-200