Bundesratsantrag zu Indexmieten

Reimann: „Kappung der Erhöhung bei Indexmieten würde Vertrauensschutz nachträglich verletzen und Anreize für Investitionen in Wohnungen senken.“

25.11.2022 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Die Hansestadt Hamburg hat heute einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat eingebracht, der wegen der hohen Inflation eine Begrenzung der Mieterhöhung bei Indexmietverträgen auf maximal 3,5 Prozent jährlich vorsieht. Bei Indexmieten wird der Mietpreis an die Inflationsentwicklung gekoppelt. Im Gegenzug entfallen andere Formen der Mietanpassung.

Zu dem Hamburger Gesetzesantrag erklärte Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses: „Hessen sollte dem Gesetzentwurf zur Kappung der Mieterhöhung bei Indexmieten im Bundesrat auf keinen Fall zustimmen. Eine solche Regelung würde den Vertrauensschutz in bestehende Rahmenbedingungen nachträglich verletzen. Außerdem würde zukünftig die Vertragsfreiheit von Mietern und Vermietern eingeschränkt werden.“

Von 2010 bis 2020 war die Inflation in Deutschland sehr niedrig, im Durchschnitt der 11 Jahre lag die jährliche Inflationsrate bei knapp über 1 Prozent. Zusammen mit deutlichen Steigerungen der Reallöhne hat die niedrige Inflation im vergangenen Jahrzehnt bei Indexmietverträgen zu einer spürbaren Entlastung der Mieter geführt. Eine Indexmiete führt nicht automatisch zu einer Mietanpassung, der Vermieter muss eine Anpassung gegenüber dem Mieter im Voraus erklären.

„Jahrelang sind Mieter wegen geringer Inflation mit Indexmietverträgen sehr gut gefahren, während die meisten Mieten stärker gestiegen sind. Bis vor kurzem sind Vermieter mit Indexmieten also deutlich schlechter gefahren. Dass der Staat Vertragsfreiheit und Märkte nur so lange zulässt, wie ihm das Ergebnis gefällt, und dann eingreift, sobald das Ergebnis politisch unerwünscht erscheint, ist unfair und unklug“, sagte Reimann.

„Denn wir alle müssen doch ein großes Interesse daran haben, dass neuer Wohnraum geschaffen wird, wozu wir unbedingt eine hohe Investitionsbereitschaft auch von Vermietern brauchen. Wenn nach Mietpreisbremse und Umwandlungsverbot nun weiter in die Rechte von Eigentümern und Vermietern eingegriffen wird, müssen wir uns nicht wundern, wenn es weniger und nicht mehr Investitionen in neue Wohnungen gibt“, so Reimann abschließend.

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