Baulandmobilisierungsgesetz: Keinen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mehrfamilienhäusern in Eigentumswohnungen einführen.
Erwerb von Wohneigentum in Mehrfamilienhäusern nicht erschweren
Aktualisiert am: 22.04.2024
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Zusammenfassung
Im Rahmen des Baulandmobilisierungsgesetzes schlägt die Bundesregierung einen neuen § 250 Baugesetzbuch vor, der vorsieht, in „angespannten Wohnungsmärkten“ die (Teil-) Umwandlung von Mehrfamilienhäuser in Eigentumswohnungen unter einen Genehmigungsvorbehalt zu stellen.
Eine solche Regelung wäre ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Verfügungsrechte der Wohnungseigentümer und käme einem Umwandlungsverbot gleich. Damit würde der Erwerb von Wohneigentum deutlich erschwert. Zudem ist gemäß § 172 BauGB eine Umwandlungsgenehmigung bereits heute begrenzt möglich.
Die VhU lehnt ein de facto Verbot für den Erwerb von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern ab und fordert eine Streichung des § 250 BauGB aus dem Baulandmobilisierungsgesetz.