Grunderwerbsteuer

Reimann: Hessengeld geht zwar grundsätzlich in die richtige Richtung, aber die Senkung des Steuersatzes für alle Käufer bleibt Aufgabe der Landespolitik

Aktualisiert am: 24.04.2024 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Heute hat die Hessische Landesregierung Eckpunkte für einen Landeszuschuss zum Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, das so genannte „Hessengeld“, vorgestellt. Dazu erklärt Thomas Reimann, VhU-Vizepräsident und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses:

„Finanzielle Entlastungen bei der Grunderwerbsteuer für erstmalige Eigenheimkäufer gehen grundsätzlich zwar in die richtige Richtung, denn sie erleichtern außerhalb von angespannten Wohnungsmärkten die Bildung von Wohneigentum. Allerdings hätten wir anstelle eines Förderprogramms für Eigenheimkäufer eine schrittweise Absenkung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer für alle Immobilienkäufer bevorzugt, sobald es die Sanierung des Landesetats zulässt. Die Grunderwerbsteuer liegt mit 6 Prozent im Vergleich zu den anderen Bundesländern im oberen Bereich und gehört insgesamt gesenkt: Für Erstkauf und alle weiteren Käufe, für Selbstnutzer und Vermieter, und auch unabhängig davon, ob es sich um Wohngebäude, Betriebsgebäude oder Grundstücke handelt.“

Durch den Zinsanstieg seit dem Jahr 2022 und die hohen Kosten für Wohnungskredite haben zuletzt deutlich weniger Wohnungen den Eigentümer gewechselt. Infolgedessen ist das Aufkommen an Grunderwerbsteuer in Hessen vom Rekord 1,977 Mrd. Euro in 2021 auf 1,067 Mrd. Euro in 2023 gesunken.

Reimann: „Es ist zu begrüßen, dass das ‚Hessengeld‘ rückwirkend für alle Käufe ab 1. März 2024 vorgesehen ist, so dass es nun keinen Anreiz gibt, einen geplanten Eigenheimkauf monatelang aufzuschieben.“

 

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