Hessische Gemeindeordnung

Stellungnahme vom 06.09.2024 zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Hessische Gemeindeordnung HGO)

06.09.2024 1 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die geplante Änderung der Hessischen Gemeindeordnung zur Ausweitung der zulässigen wirtschaftlichen Tätigkeiten der Kommunen im Wohnungsbau und bei der Versorgung mit erneuerbaren Energien würde neue unfaire Konkurrenz von öffentlichen Betrieben gegenüber privaten Unternehmen schaffen. Der Landtag sollte die richtige Maxime „Privat vor Staat“ nicht erneut weiter verwässern und deshalb den §121 der HGO nicht ändern.

Für die Überwindung des großen Mangels an Wohnungen auf angespannten Wohnungsmärkten in Hessen wäre durch den Gesetzentwurf nichts gewonnen. Die Hauptprobleme liegen woanders: Mangel an verfügbaren Bauflächen, Überregulierung am Bau, gestiegene Baukosten sowie der Zinsanstieg. Anstatt es privaten Bauunternehmen und Vermietern noch schwerer zu machen, sollten Landtag, Landesregierung und Behörden die Ergebnisse der Kommission „Innovation im Bau“ des Wirtschaftsministeriums zur Entbürokratisierung am Bau zügig und mutig zur Entschlackung der Hessischen Bauordnung und weiterer Regeln nutzen. Zudem sollte es endlich die bereits in der vergangenen Legislaturperiode angekündigten finanziellen Anreize im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) geben, damit Kommunen mehr neue Flächen für Wohnungsbau schaffen.

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