Wohnungsangebot - Durch Deregulierung mehr private Inves­titionen ermöglichen

Deregulierung fördert private Wohnungsinvestitionen, hebt Mietpreisbremse auf und stärkt Markt durch weniger staatliche Eingriffe.

Aktualisiert am: 03.05.2024 2 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Überregulierung des Wohnungsmarkts

In Ballungsräumen gibt es zu wenige Wohnungen. Neben fehlenden Bauflächen führt die zunehmende Regulierung des Wohnungsmarkts dazu, dass private Investitionen in Mietwohnungen immer unattraktiver werden.

Der größte Teil der Vermieter sind private Kleinvermieter, deren Miethöhe im Durchschnitt der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Bei rund 55 Prozent der Mietverhältnisse mit privaten Vermietern gab es bisher noch keine Mieterhöhung.
Aufgrund stärkerer staatlicher Preiseingriffe sehen sich Vermieter immer mehr gezwungen, Investitionen zurückzufahren oder immer mehr von berechtigten Mieterhöhungen Gebrauch zu machen, auf die sie bisher verzichtet hatten.

Was braucht die Wirtschaft?

Günstige Wohnungen für Beschäftigte

Der Mangel an günstigen Wohnungen in den Ballungsräumen muss behoben werden. Beschäftigte sollten möglichst in der Nähe ihrer
Arbeitsplätze wohnen können. Das erleichtert u. a. die Fachkräftegewinnung der Betriebe.

Was ist zu tun?

Mehr private Investitionen ermöglichen

  • Faire Chancen für private Bauherren
    Bei der Vergabe von Flächen und Projekten dürfen private Bauherren von den Kommunen nicht gegenüber öffentlichen Gesellschaften benachteiligt werden.
  • Mietpreisbremse abschaffen
    Wenn der Staat wirtschaftliche Renditen verhindert, werden Investitionen in Wohnungen gebremst. Daher sollten der Bund die Mietpreisbremse und das Land die Mietbegrenzungsverordnung abschaffen.
  • Kappungsgrenze nicht verschärfen
    Die Kappungsgrenze im BGB begrenzt zulässige Mieterhöhungen innerhalb von 3 Jahren auf max. 20 Prozent. Hessen hat in 53 Orten die Kappungsgrenze auf 15 Prozent verschärft. Deckelungen bremsen private Investitionen, daher sollte die Verschärfung rückgängig gemacht werden.
  • Umwandlung in Eigentumswohnungen
    Der Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen (§ 250 BauGB „Umwandlungsverbot“) ist wieder abzuschaffen. Auch sollte Hessen die Verschärfung der Kündigungssperrfrist auf 8 Jahre rückgängig machen: Der Schutz von Mietern über 5 Jahre nach Verkauf der Wohnung ist genug. Diese Regelungen bremsen private Investitionen.
  • Flexibilität zwischen Wohnen und Gewerbe
    Ein „Wohnraumschutzgesetz“ ist unnötig. Es würde verhindern, dass Wohnungen in gewerbliche Flächen umgewandelt werden. Doch damit würden Immobilieninvestitionen erschwert. Denn private Investoren müssen flexibel am Markt agieren können. Zurecht wurde die Zweckentfremdungsverordnung 2004 in Hessen abgeschafft.

Ansprech­partner

Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

0173 6915884

VhU, Landesgeschäftsstelle
Kai Wächter

Bau-, Immobilien- und Regionalpolitik

0173 2542279