Arbeitsförderung - Arbeitlosen­versicherung auf Kernaufgaben konzentrieren

Arbeitsförderung

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung müssen sich künftig wieder mehr auf die Kernaufgaben der passgenauen Vermittlung, Beratung und der wirkungsorientierten Arbeitsförderung konzentrieren

01.03.2024 3 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Beschäftigungsstand hoch und Beitragssatz niedrig halten

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung ist seit 2006 um mehr als die Hälfte gesunken – von 6,5 % auf 2,6 % (2024). Grund hierfür war nicht nur die günstige wirtschaftliche Entwicklung der letzten Dekade, sondern auch effizientes Wirtschaften und Organisationsreformen innerhalb der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die BA musste im Zuge der Corona-Krise jedoch Rücklagen in Höhe von 26 Mrd. € aufbrauchen. Im Jahr 2023 stieg der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung erstmals seit 2011 wieder an – auf dann 2,6 %. Auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigen.

Arbeitslosenversicherung: Beitragssatz steigt wieder

Um eine Konsolidierung auf Ausgabenseite zu erreichen, müssen sich Leistungen aus der  Arbeitslosenversicherung künftig wieder mehr auf die Kernaufgaben der passgenauen Vermittlung, Beratung und der wirkungsorientierten Arbeitsförderung konzentrieren.

Was braucht die Wirtschaft?

Beitragssätze niedrig halten

Im Jahr 2023 hat der Gesamtsozialversicherungsbeitrag erstmals in über einer Dekade die 40-%-Schwelle überschritten und liegt im Jahr 2024 bereits bei 40,9 %. Um die Arbeitslosenversicherung wieder auf eine nachhaltige finanzielle Grundlage zu stellen, müssen Entgeltersatzleistungen zeitlich und der Höhe nach begrenzt werden.

Was ist zu tun?

Langfristige Finanzierbarkeit sichern

  • Zielgenau beraten und vermitteln
    Langfristig sinkende Erwerbstätigenzahlen machen eine zielgenaue Beratung und Vermittlung von Arbeitslosen immer wertvoller. Die hohe Langzeitarbeitslosigkeit muss durch gezielte Aktivierung und Vermittlung sowie, falls erforderlich, Reha-Maßnahmen, abgebaut werden. Flexible Beschäftigungsformen wie befristete Beschäftigung oder Zeitarbeit bieten in einem stagnierenden Arbeitsmarkt auch Geringqualifizierten einen (Wieder-)Einstieg in Beschäftigung.
  • BA nicht zur „Weiterbildungsagentur“ umbauen
    Aufgabe der BA ist es auch, Arbeitslosigkeit durch geförderte Weiterbildung zu überwinden bzw. zu vermeiden. Die BA darf jedoch keine „Weiterbildungsagentur“ werden. Betrieblich erforderliche Qualifizierungsinvestitionen fallen in erster Linie in die Verantwortung von Unternehmen und Beschäftigten. Betriebe können den Weiterbildungsbedarf am besten einschätzen und zusammen mit Beschäftigten individuelle Lösungen erarbeiten.  
  • Arbeitslosengeld einheitlich auf 12 Monate festlegen
    Mitte der 1980er-Jahre wurde der Arbeitslosengeldanspruch erstmals auf über 12 Monate verlängert, aktuell auf bis zu 24 Monate für Ältere. Die Arbeitsmarktforschung zeigt, dass eine längere Bezugsdauer auch zu einer längeren Verbleibdauer in Arbeitslosigkeit führt. Daher sollte der Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder einheitlich auf 12 Monate festgesetzt werden.

Ansprech­partner

VhU, Landesgeschäftsstelle
Dr. Stefan Hoehl

Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik

069 95808-200