Arbeitsmarkt: Schwerbe­hinderten-Ausgleichsabgabe

Pollert: Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe für kleinere Betriebe aussetzen. Vollständige Erfüllung der Beschäftigungspflicht faktisch unmöglich

15.04.2025 3 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Trotzdem es für viele Betriebe faktisch unmöglich ist, geeignete schwerbehinderte Bewerber zu finden, sollen sie ab 2025 noch mehr Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe zahlen. Denn den rund 25.500 unbesetzten Schwerbehinderten-Pflichtarbeitsplätzen in Hessen stehen nur rund 11.000 schwerbehinderte Arbeitslose gegenüber – und das auch nur rechnerisch ohne Betrachtung von Qualifikation und Pendelzeiten. Die Bundesregierung muss daher umgehend für Betriebe mit weniger als 30 Mitarbeitern die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe in Hessen per Rechtsverordnung aussetzen. Darüber hinaus sollte der Bundesgesetzgeber die Schwelle für die Beschäftigungspflicht generell auf mindestens 50 Arbeitsplätze heraufsetzen. Denn besonders ungerecht ist das System für kleinere Betriebe. Die hessische Landesregierung bitte ich, sich mit einer Initiative auf Bundesebene für diese Entlastung kleinerer Betriebe einzusetzen“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

„Während große Unternehmen die Schwerbehindertenpflichtquote meistens erfüllen, schaffen es viele kleinere Unternehmen auch bei bestem Willen nicht, auch nur einen einzigen schwerbehinderten Arbeitnehmer zu beschäftigen. Deshalb trifft die 2025 eingeführte Sonderabgabe für sog. Nullbeschäftiger zu fast dreiviertel Betriebe mit weniger als 40 Arbeitsplätzen. Also gerade solche Betriebe, die ohnehin am meisten unter der ausufernden Bürokratie leiden“, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.

 „Mehr Schwerbehindertenbeschäftigung ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Anliegen, für das viele Unternehmen offen sind. Denn an qualifizierten Mitarbeitern, ob mit oder ohne Behinderung, haben Arbeitgeber im Wettbewerb um Fachkräfte ein ganz erhebliches Eigeninteresse. Für mehr Schwerbehindertenbeschäftigung und um Inklusion voranzutreiben braucht es aber vor allem eine noch bessere und gezieltere Beratung für Arbeitgeber über die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz“, so Pollert abschließend.

Weiterführende Informationen: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen, andernfalls wird eine Ausgleichsabgabe fällig (§ 160 SGB IX). 2024 hat der Gesetzgeber eine zusätzliche Stufe der Ausgleichsabgabe für beschäftigungspflichtige Betriebe eingeführt, die keinen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, die dann ab 2025 deutlich erhöht wurde (jeweils monatlich: von 140 auf 210 Euro bei Betrieben zwischen 20 und unter 40 Arbeitnehmern; von 245 auf 410 Euro bei Betrieben zwischen 40 und unter 60 Arbeitnehmern; und von 360 auf 720 Euro bei größeren Betrieben)

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