Pollert: Die im Gender-Pay-Gap ausgewiesene statistische Entgeltlücke ist ein Phantom. Daten ungeeignet, eine Benachteiligung von Frauen bei der Vergütung zu belegen.

Equal Pay Day
Frankfurt am Main. „Frauen und Männer werden beim gleichen Arbeitgeber, wenn sie die gleiche Arbeit leisten, auch gleich entlohnt. Dagegen beruht der statistische Entgeltunterschied zwischen 22,9 Millionen Männern und 21,2 Millionen Frauen auf individuellen familiären und beruflichen Entscheidungen. Pauschal von einer geschlechtsspezifischen Entgeltlücke zu sprechen ist deshalb irreführend“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), anlässlich des sogenannten „Equal Pay Day“.
Ursachen für den statistischen Verdienstunterschied seien vor allem unterschiedliche Erwerbsbiographien und die nicht gleichmäßige Verteilung von familiärer Sorgearbeit. So arbeiteten Frauen häufiger als Männer in weniger gut bezahlten Branchen und Berufen sowie viermal so häufig in Teilzeit, was die Übernahme von Führungspositionen erschwere. Hinzu kämen etwa häufigere Erwerbsunterbrechungen wegen familiärer Sorgearbeit. Solche Ursachen anzugehen sei jedoch nicht Aufgabe des Arbeitgebers, der aus Gründen der Gleichbehandlung, unabhängig vom Geschlecht, nach Qualifikation und Erfahrung bezahle, so der VhU-Hauptgeschäftsführer.
Pollert: „In Zeiten des Arbeits- und Fachkräftemangels ist mehr Beschäftigung von Frauen ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. Hierfür braucht es bessere öffentliche Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf – zum Beispiel durch bessere Kinderbetreuungsstrukturen und eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Damit könnten Unternehmen Beschäftigte noch besser darin unterstützen, ihr volles Potenzial zu entfalten.“
Hintergrund
Der sog. „Equal Pay Day“ bezeichnet nach Ansicht seiner Veranstalter den Tag im Jahr, bis zu dem Frauen angeblich „umsonst“ arbeiteten. Bundesweit verdienten Frauen bei vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiografien unbereinigt 19 %, bereinigt um bestimmte entgeltrelevante Unterschiede 8 % weniger pro Stunde als Männer. Allerdings lässt auch dieser „bereinigte“ Entgeltunterschied keine Rückschlüsse auf eine angebliche Lohndiskriminierung zu, da weitere entgeltrelevante Daten wie etwa Berufsunterbrechungszeiten nicht berücksichtigt sind.
Weiterführende Informationen: Mitteilung des Statistischen Landesamtes Hessen 2024 – https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/verdienste/gender-pay-gap
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