Position zur Reform der Jobcenter-Organisation (Grundsicherung für Arbeitsuchende – SGB II)
Die Arbeitgeber haben ein hohes Interesse an einer gut funktionierenden Arbeitsverwaltung, weil sie etwa von einer passgenauen Vermittlung und Weiterbildungsförderung profitieren. Gute Leistungen der Arbeitsverwaltung werden immer wichtiger, da in den nächsten rund 15 Jahren von Jahr zu Jahr mehr Arbeitnehmer der geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen. Das Arbeitskräftepotential wird deshalb deutlich geringer. Für Hessen bedeutet dies rund 400.000 weniger potentielle Arbeitskräfte.
Die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) im Jahr 2005, mit der die frühere Arbeitslosenhilfe (Anschlussleistung an das Arbeitslosengeld) und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige zusammengefasst wurden, ist einer der wesentlichen Gründe, warum die Arbeitslosigkeit in Deutschland seitdem stark zurückgegangen ist. Die Grundsicherung ist auch ein Treiber für die stark gestiegene Erwerbstätigkeit. Die Aufnahme von Arbeit aus dem Sozialleistungsbezug heraus lohnt sich mehr und wird auch stärker eingefordert, die Fördermöglichkeiten sind besser und umfassender.
Wer keine Arbeit hat bzw. zu wenig verdient und bedürftig ist, bekommt zuverlässig vom Jobcenter Geld für Wohnen, Essen, Kleidung, Krankenversicherung sowie vergünstigte Nahverkehrstickets und Eintritt in Museen. Insgesamt ist das Grundsicherungssystem zielgenau und leistungsfähig, auch wenn es an einigen Stellen – wie einem verbesserten Hinzuverdienst für vollzeitnahe Tätigkeiten – noch weiterentwickelt werden sollte.
Über 15 Jahre nach der grundlegenden Arbeitsmarktreform stellt sich aber die Frage, ob die Aufstellung der Jobcenter in den zwei Organisationsformen „gemeinsame Einrichtung“ und „zugelassener kommunaler Träger“ nicht optimiert werden kann und muss. Denn zusammen mit den Arbeitsagenturen gibt es jetzt insgesamt drei Organisationsformen mit dem Auftrag zur Unterstützung des Arbeitsmarkts. Dieses Nebeneinander bringt Schnittstellen- und Übergangsprobleme mit sich. Die Einbeziehung der Kommunen mit ihren unterstützenden sozialen Leistungsangeboten in das Fürsorgesystem Arbeitslosengeld II bleibt richtig und muss optimiert werden.
Allerdings muss die mehr oder wenig weniger zufällig gewachsene Struktur aus Arbeitsagenturen und Jobcentern in zweierlei Rechtsform effizienter aufgestellt werden. Hierzu muss die Leistungsfähigkeit aller Jobcenter vergleichbar gemacht werden. Bei erkennbar weniger erfolgreich arbeitenden zugelassenen kommunalen Trägern, bei denen auch mit Unterstützung des zuständigen hessischen Sozialministeriums keine Verbesserung eintritt, muss die Zulassung widerrufen werden. Bei wenig leistungsfähigen gemeinsamen Einrichtungen muss die Möglichkeit der Zulassung zur Optionskommune geprüft werden. Jobcenter und Arbeitsagenturen müssen stärker kooperieren, etwa mit einheitlichen Anlaufstellen für junge Menschen und für Arbeitgeber. Die Jobcenter-Beiräte sollten für eine effizientere Arbeitsweise auf maximal 15 Mitglieder begrenzt werden und die Sozialpartner ein stärkeres Vorschlagsrecht erhalten.
Die hessische Landesregierung im Bundesrat, das hessische Sozialministerium als Aufsichtsbehörde sowie Arbeitsagenturen und Kommunen in Hessen sollten ihre gemeinsamen Anstrengungen für leistungsfähigere Jobcenter deutlich verstärken.
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