Pollert: „Über 120.000 schwerbehinderte Menschen in Arbeit / Kleinbetriebe besser unterstützen / Ausgleichsabgabe reduzieren“
VhU zu den Arbeitsmarktzahlen im April
Frankfurt am Main. Die Zahl der Arbeitslosen ist von März auf April um 2.500 auf rund 156.000 gesunken. Darunter befinden sich derzeit rund 11.000 schwerbehinderte Menschen. 2014 waren es noch rund 14.000.
„Schwerbehinderte Menschen sind ein wichtiger Bestandteil der Belegschaften in hessischen Betrieben. Betriebe haben auch ein ganz erhebliches Eigeninteresse daran, qualifizierte Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. Seit 2008 ist ihre Zahl von rund 100.000 auf über 120.000 gestiegen. Darunter sind auch 13.000 schwerbehinderte Beschäftigte bei kleinen Arbeitgebern ohne Beschäftigungspflicht. Bei privaten Arbeitgebern liegt Hessen mit einer Beschäftigungsquote von 4,6 Prozent bundesweit im Spitzenfeld. Das zeigt: Inklusion ist gelebte Realität in hessischen Betrieben“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e. V.
„Auffällig ist, dass große Unternehmen meist deutlich über der 5-Prozent-Beschäftigungs-Quote liegen, kleinere Betriebe die Quote aber häufig nicht schaffen. Hierfür gibt es Sachgründe, die nichts mit einem fehlendem Engagement zu tun haben: Betriebsabläufe in kleineren Betrieben können oft nicht so einfach angepasst werden und die Einsatzmöglichkeiten sind bei einer kleineren Arbeitsplatzzahl einfach begrenzt. Außerdem verfügen größere Unternehmen regelmäßig über spezielles Know-how und größere Personalabteilungen. Es könnten noch mehr schwerbehinderte Menschen am ersten Arbeitsmarkt beschäftigt sein, wenn die Unterstützung durch die vielen verschiedenen Ämter – u. a. Rentenversicherung, Krankenkassen, Arbeitsagenturen und Integrationsamt – besser koordiniert wäre und gerade für kleinere Unternehmen effektiver erbracht würde. Die jetzt neu vorgesehenen sog. einheitlichen Ansprechstellen sollten ihren klaren Fokus auf die Beratung und Unterstützung kleiner Arbeitgeber richten“, ergänzte Pollert.
„Nicht richtig ist es deshalb, privaten Arbeitgebern wegen Nichterfüllung der Beschäftigungsquote pauschale Vorwürfe zu machen oder gar nach weiteren Verschärfungen zu rufen. Denn der Gesetzgeber verlangt Unmögliches, wenn es 22.000 unbesetzte Pflichtarbeitsplätze in Hessen gibt, dem im Jahresdurchschnitt 2021 aber überhaupt nur 12.000 schwerbehinderte Arbeitslose gegenüberstehen. Deshalb muss die Zahl der unbesetzten Pflichtarbeitsplätze zumindest so begrenzt werden, dass sie nicht höher ist als die jahresdurchschnittliche Zahl der schwerbehinderten Arbeitslosen eines Bundeslands. Es kann nicht richtig sein, Arbeitgebern etwas Unmögliches aufzuerlegen und sie im sicheren Fall der Nichterfüllung dann zur Kasse zu bitten“, so Pollert abschließend.
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