Gesetzentwurf zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts

Pollert: „Kleinere Unternehmen nicht zu Unrecht mit einer erhöhten Schwerbehinderten-Abgabe bestrafen“

09.03.2023 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Das Ziel mehr Schwerbehindertenbeschäftigung im Gesetzentwurf aus dem Hause von Bundesarbeitsminister Heil ist ganz sicher richtig. Aber das gewählte Mittel ist völlig untauglich und sogar schädlich für den Gedanken der Inklusion. Denn die geplante massive Erhöhung der Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, würde vor allem viele kleinere Betriebe bestrafen, die es trotz aller Anstrengungen nicht schaffen, einen schwerbehinderten Menschen einzustellen. Stattdessen müssen die Reha-Träger Betriebe und schwerbehinderte Menschen besser beraten und unterstützen. Ich appelliere an die hessischen Bundestagsabgeordneten und die hessische Landesregierung, ihre Stimme diesem ungerechten Gesetz zu verweigern“, erklärte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände.
 
Die Anforderungen des Arbeitsplatzes und das Bewerberprofil müssten zueinander passen, und dies ganz unabhängig von der Frage der Schwerbehinderteneigenschaft. Gerade für kleinere Unternehmen sei es oft schwer und von Zufälligkeiten abhängig, ob sie einen schwerbehinderten Bewerber einstellen könnten. Kleine und mittlere Unternehmen erhielten häufig nur wenige Bewerbungen von geeigneten Kandidaten mit Behinderungen. Aufgrund der Betriebsgröße gebe es auch weniger Einsatzmöglichkeiten. „Schließlich gibt es aber auch überhaupt nicht genügend potentielle schwerbehinderte Bewerber, um die Beschäftigungsquote von 5 Prozent in jedem Betrieb zu erfüllen. Hessenweit sind mit rund 22.000 Pflichtarbeitsplätzen rund doppelt so viele unbesetzt, wie es schwerbehinderte Arbeitslose gibt“, sagte Pollert.

Trotz dieser Hürden ist die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen in Hessen auf einem guten Weg: Die Zahl schwerbehinderter Menschen bei beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern (also mit mind. 20 Arbeitsplätzen) ist seit 2008 von rund 88.000 auf rund 109.000 gestiegen. Hinzu kommen noch über 17.500 schwerbehinderte Beschäftigte bei kleinen Arbeitgebern ohne Beschäftigungspflicht. Mit einer Beschäftigungsquote von 4,6 Prozent (2020) liegen private Arbeitgeber in Hessen im Bundesländervergleich auf einem Spitzenplatz, während es zugleich immer weniger schwerbehinderte Arbeitslose gibt: die Zahl bewegt sich mit unter 11.000 Personen (2022) hessenweit auf einem 10-Jahres-Tief.

Weiterführende Informationen:
VhU-Positionspapier: Kleinere Unternehmen bei der Schwerbehindertenbeschäftigung besser unterstützen – gegen eine Sonderabgabe für „Nullbeschäftiger“

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