Dr. Ortlieb: Ziele der EU-Richtlinie RED III in Industrie, Gebäude und Verkehr sind nicht zu erreichen – Kommission, Rat und Parlament müssen dringend nachbessern
Frankfurt am Main. Anlässlich der laufenden Umsetzung der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III) in nationales Recht hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände ihre Kritik an RED III bekräftigt. Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU-Energieausschusses, sagte: „Die Einzelziele für den Einsatz von erneuerbaren Energien der RED III sind weder realistisch erreichbar noch ökologisch notwendig. Innerhalb der EU besteht bereits ein funktionierender CO2-Zertifikatehandel mit einer sinkenden CO2-Obergrenze für die Energiewirtschaft, die energieintensive Industrie, den innereuropäischen Flugverkehr und die Schifffahrt. Dieser Mechanismus reduziert den CO2-Ausstoß in diesen Sektoren effizient und zielgenau. Ein zweites solches System wird 2027 für die Sektoren Gebäude und Verkehr eingeführt. Das Festlegen von Einzelzielen für den Einsatz von erneuerbarer Energien, wie sie RED III vorsieht, macht den Klimaschutz nur teurer und schadet damit den Unternehmen."
Mit der beschlossenen Richtlinie RED III hat die EU das Gesamtziel für den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch in 2030 auf mindestens 42,5 Prozent angehoben. Im Verkehrssektor verpflichtet RED III die Mitgliedsstaaten, bis 2030 einen Anteil von 29 Prozent erneuerbarer Energien bzw. eine Treibhausgasminderung von 14,5 Prozent zu erreichen. Für den Gebäudesektor sieht die RED III vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Kühlung von Gebäuden bis 2030 auf mindestens 49 Prozent steigen muss.
Zusätzlich hat die EU durch RED III erstmals ein eigenes Ziel für den Industriesektor festgelegt: Demnach müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass der Anteil an erneuerbarer Energien im Industriesektor jährlich um 1,6 Prozent steigt. Bis 2030 müssen mindestens 42 Prozent und bis 2035 mindestens 60 Prozent des im Industriesektor verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Energien stammen. Für die EU gilt Wasserstoff als erneuerbar, wenn er nicht mit Strom aus dem Stromnetz erzeugt wird, sondern mit Strom aus eigens dafür zusätzlich errichteten EE-Anlagen, die sich in räumlicher Nähe zur Elektrolyse befinden müssen.
Dr. Ortlieb warnte: „Eine Beschränkung auf vermeintlich „grünen“ Wasserstoff ist abzulehnen. Um die ohnehin überambitionierten Ziele erreichen zu können, benötigt die Industrie Wasserstoff aus allen möglichen Bezugsquellen. Zur Erreichung des Ziels der Treibhausgasneutralität braucht es technologieoffene Rahmenbedingungen. Rat, Kommission und Parlament müssen hier dringend nachbessern.“