Dr. Ortlieb: „3. Kernkraftwerk bis April 2023 am Netz zu lassen ist nötig, reicht aber nicht.“
Kanzlerentscheidung
Frankfurt am Main. Zur Verlängerung der Laufzeit des dritten noch aktiven Kernkraftwerks im Emsland bis April 2023, die Kanzler Scholz gestern Abend auf den Weg gebracht hat, sagte Frau Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des Energieausschusses der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU):
„Die Entscheidung des Kanzlers erhöht kurzfristig die Sicherheit der Stromversorgung im kommenden Winter, aber das reicht noch nicht. Alle drei aktiven Kernkraftwerke müssen mindestens bis 2024 weiterbetrieben werden, denn auch im Winter 2023/24 ist unsere Stromversorgung aus heutiger Sicht anders nicht zu gewährleisten. Die nur quartalsmäßige Verlängerung der Betriebserlaubnis kostet uns jetzt wertvolle Zeit bei der Beschaffung neuer Brennelemente.“
Zudem bekräftigte Dr. Ortlieb die VhU-Forderung, zu prüfen, ob und wie die drei 2021 abgeschalteten Kernkraftwerke reaktiviert werden können, bis die Energiekrise überwunden ist. „Wenn der Betrieb der sechs Kernkraftwerke gelingt, haben wir wieder die Möglichkeit, pro Jahr mehr als 69 Terawattstunden an grundlastsicherem Strom aus der Kernenergie zu gewinnen. Das wären dann gut 12 Prozent der jährlich erzeugten Strommenge in Deutschland“, führt Dr. Ortlieb weiter aus.
Schließlich sagte Dr. Ortlieb, im Hinblick auf die Grundlastfähigkeit und infolge des Wegfalls russischen Gases müsste Deutschland neben der Kernkraft wieder mehr Strom aus Kohle erzeugen. „Der vorzeitige Ausstieg aus der Kohleverstromung in Nordrhein-Westfalen ist kritisch zu sehen, weil das Angebot dadurch eher verknappt werden könnte.“ Der Hinweis im Kanzlerbrief auf den Zubau neuer, wasserstofffähiger Gaskraftwerke ist dabei nicht hilfreich – Dr. Ortlieb: „Das ist mir in der aktuellen Krise deutlich zu viel „Zukunftsmusik“!“