Wasserstoff-Hochlauf flächendeckend voranbringen

Position des VhU-Energieausschusses zum Wasserstoff-Hochlauf vom 08.12.2023

Aktualisiert am: 22.04.2024 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände begrüßt grundsätzlich den Entwurf des „Hessischen Wasserstoffzukunftsgesetzes“ der FDP-Fraktion im Hessischen Landtag, mit dem unter anderem der Aufbau einer Infrastruktur für den Energieträger in Hessen gefördert werden soll. Denn die CO2-arme Energieversorgung von Unternehmen und damit auch die Rolle von Wasserstoff gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, muss Technologieoffenheit bei der staatlichen Rahmensetzung der Nutzung und Erzeugung des Energieträgers gewahrt bleiben. Wasserstoff sollte weder zu Lasten noch zu Gunsten anderer Energieträger gefördert oder diskriminiert werden, damit sich alle im Wettbewerb bewähren können.

Aufgrund des Gebots der Technologieoffenheit sollte die im Gesetzentwurf in § 1 vorgesehene Festlegung von Quoten für den Anteil von Wasserstoff am Endenergieverbrauch gestrichen werden. Ebenso ist die Deklaration von Wasserstoff als „klimafreundlich“ ab § 3 abzulehnen, da Wasserstoff als Energieträger per se weder klimafreundlich noch klimaschädlich ist und da eine Beschränkung auf eine bestimmte Erzeugungsart nicht technologieoffen wäre. Auch die in § 7 beschriebenen staatlichen Informations-, Bildungs- und insbesondere Akzeptanzinitiativen sind aus Gründen der Technologieoffenheit und aus demokratischen Erwägungen nicht zu befürworten.  

Es ist sicherzustellen, dass das Gesetz nicht zu einem weiteren personellen Ausbau des Staatsapparates in Hessen beiträgt. Eine landeseigene Wasserstoffagentur und eine Monitoringstelle im zuständigen Ministerium sind daher abzulehnen.

Ansprech­partner

Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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VhU, Landesgeschäftsstelle
Marius Schäfer

Energie- und Klimapolitik

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