Einkommensteuer - Bürger und Unternehmen entlasten, leistungsgerechter Steuertarif

Je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sollen die Bürger zur Finanzierung der allgemeinen Aufgaben des Staates beitragen.

Aktualisiert am: 03.05.2024 3 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Die wichtigste Steuer in Deutschland

 Je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit sollen die Bürger zur Finanzierung der allgemeinen Aufgaben des Staates beitragen. Starke Schultern können mehr tragen als schwache Schultern. Was ist der beste verfügbare Indikator für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit? Das ist das Einkommen. Die differenziert ausgestaltete Einkommensteuer (ESt) hat sich bewährt. Sie erbringt ein Drittel aller Steuern und ist sozial ausgewogen: Die oberen 10 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen so 55 Prozent des Aufkommens.

Es gibt Forderungen nach noch mehr Umverteilung. Dabei allein nur den Spitzensatz zu betrachten, greift zu kurz. Er wurde zwar von 53 auf 42 bzw. 45 Prozent („Reichensteuer“) gesenkt. Aber zugleich wurde die Bemessungsgrundlage stark verbreitert. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz heute bereits bei einem guten mittleren zu versteuernden Einkommen ab 57.000 Euro (Ledige) fällig wird. Als Gradmesser für Steuergerechtigkeit müssen Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Tarifverlauf stets zusammen betrachtet werden.

Für die Mehrzahl der Unternehmen ist die ESt ebenfalls bedeutsam, denn Einzelunternehmen und Personengesellschaften müssen auf ihre Gewinne Einkommensteuer zahlen. Eine Erhöhung der ESt würde den Mittelstand treffen und Investitionen weniger attraktiv machen.

Was braucht die Wirtschaft?

Eine Steuer, die genug Anreize für Leistungen und für Investitionen lässt

Private Haushalte und Unternehmen sollten bei der Einkommensteuer entlastet werden, sobald die Haushaltslage und die Konsolidierung dies zulassen – spätestens ab dem Jahr 2025

Was ist zu tun?

Der Tarifverlauf muss korrigiert werden 

  • Mittelstandsbauch schrittweise abschaffen
    Bei mittleren Einkommen greift der Staat insgesamt über die Hälfe von einer Gehaltserhöhung ab. Das ist leistungsfeindlich. Der ESt-Tarif sollte schrittweise abgeflacht werden.
  • Spitzensteuersatz nur für Top-Verdiener
    Bereits gute mittlere Einkommen, die lediglich das 1,4-fache des Durchschnitts des Bruttogehalts der Arbeitnehmer verdienen, müssen den Spitzensteuersatz zahlen. Das ist viel zu früh. Die Schwelle, ab der der Spitzensteuersatz greift, sollte schrittweise auf 100.000 Euro angehoben werden.
  • Tarif „auf Räder“ zum Inflationsausgleich
    ESt-Tarif, Freibeträge etc. sind an Inflation und Löhne anzupassen. Die Tarif-Schwellenwerte sind nach rechts zu verschieben.
  • Solidaritätszuschlag für alle abschaffen
    Der sog. „Soli“ ist 30 Jahre nach der Einheit abzuschaffen. Dass einige Steuerzahler weiter Soli zahlen müssen, darunter viele Unternehmen, ist nicht zu rechtfertigen.
  • Altersvorsorge steuerlich erleichtert
    Obwohl die Negativzinsphase vorbei ist: Der Staat als Schuldner profitiert weiterhin von historisch recht niedrigen Zinsen. Er sollte Sparer und Kleinanleger entlasten, um ihnen die private Altersvorsorge und die Kapitalanlage in Unternehmensanteilen zu erleichtern. Der Sparerfreibetrag sollte erhöht werden. Für private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren sollte die Spekulationsfrist von 3 Jahren wieder eingeführt werden. Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung muss steuerlich verbessert werden.

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Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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