Grundsteuer in Hessen

Für ein einfaches Flächenmodell ohne wertabhängige Komponenten.

27.04.2021 1 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2018) wurde im Jahr 2019 im Rahmen eines Gesetzespakets die Grundsteuer ganz grundsätzlich neu geregelt. In der Neuregelung wurde den Ländern eine Abweichungsmöglichkeit eingeräumt (s.g. „Länderöffnung“), die ihnen ein eigenes Berechnungsmodell ermöglicht. Hessen beabsichtigt, die Grundsteuer mit einem eigenen Modell neu zu berechnen.

Die Grundsteuer hat im Jahr 2020 in Hessen ein Aufkommen von 1,26 Milliarden Euro erbracht, das den Städten und Gemeinden zusteht. Aus Sicht der hessischen Wirtschaft muss die neue Regelung unbürokratisch und aufkommensneutral sein, d. h. insgesamt ohne Mehrbelastungen von Bürgern und Betrieben erfolgen. Zudem darf die neue Grundsteuer keine Bremse für zusätzlichen Wohnungsbau und private Investitionen in Immobilien sein.

 

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