Hessisches Grundsteuergesetz (Landesregierung & FDP)

Stellungnahme zum  Gesetzentwurf der Landesregierung Hessisches Grundsteuergesetz - Landtagsdrucksache 20/6379 und zum Gesetzentwurf der Fraktion der Freien Demokraten für ein Hessisches Grundsteuergesetz  - Landtagsdrucksache 20/5538

Aktualisiert am: 23.04.2024 2 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Der Gesetzesentwurf der Landesregierung ist ganz überwiegend zu begrüßen. Es ist erfreulich, dass Hessen von der Länderöffnungsklausel Gebrauch macht und das bürokratische Bundesmodell nicht anwendet. Der Lage-bezogene Faktor belastet jedoch gute Grundstückslagen stärker und sorgt damit unnötigerweise für zusätzliche Umverteilung im Steuersystem. Auch wenn dies nur maßvoll geschieht, sollte darauf verzichtet werden. Ebenso sollte darauf verzichtet werden, den Kommunen den Weg zu einer Grundsteuer C für baureife Grundstücke zu eröffnen. Die Baulandsteuer ist in der Vergangenheit bereits einmal gescheitert und musste schnell wieder aufgehoben werden, weil sie nicht die erhoffte Wirkung gebracht hatte. Ebenso ist der Rabatt bei der Steuermesszahl für kommunale Wohnungsgesellschaften und andere unnötig, deswegen sollte darauf verzichtet werden.

Der Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion ist ein insgesamt gelungener Entwurf zur Vereinfachung der Grundsteuer in Hessen ab 2025, der nur in einem Punkt noch eine Verbesserung erfordert. Es ist zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf das reine Flächenmodell beinhaltet und auf wertabhängige Komponenten verzichtet, ebenso wie auf unnötige Bürokratie – im Gegensatz zum Bundesmodell. Der Verzicht auf die Grundsteuer C als „Baulandsteuer“ ist ebenso zu begrüßen. Der Rabatt bei der Steuermesszahl für kommunale Wohnungsgesellschaften und andere ist jedoch unnötig: darauf sollte verzichtet werden.

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