Kritik an sog. „Übergewinnsteuer“

Pollert: „Keine Unterscheidung in gute und schlechte Gewinne machen! Steuerrecht erfasst alle Gewinne in ausreichender Weise.“

Aktualisiert am: 13.03.2024 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Als „steuerrechtliche Illusion“ hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) die Bundesratsinitiative des Landes Bremen zur Einführung einer zusätzlichen Steuer auf angeblich krisenbedingte Gewinne von Unternehmen zurückgewiesen. Die VhU rief die Hessische Landesregierung auf, dieser Initiative am kommenden Freitag im Bundesrat zu widersprechen.

„So ärgerlich stark gestiegene Preise für Energie und Rohstoffe aus Sicht von Unternehmen und Privathaushalten sind, so sehr können wir darauf vertrauen, dass es in absehbarer Zeit wieder zu einer Beruhigung der Entwicklung auf diesen Märkten kommen dürfte. Jede Krise hat ein Ende. Wir werden Alternativen zu Öl, Kohle und Gas aus Russland bekommen. Und auch die Lieferschwierigkeiten in Folge der Corona-Pandemie werden überwunden werden. Weder Putins Krieg noch die Folgen von Corona rechtfertigen solche Sonderregeln in der Gewinnbesteuerung“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert. 

Pollert warnte, dass es „faktisch unmöglich“ sei, festzustellen, welches Unternehmen in welchem Ausmaß seinen Gewinn aufgrund einer Krisensituation steigern könne: „Das Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen guten und schlechten Unternehmensgewinnen. Diese Berechnung kann auch kein Politiker und kein Finanzbeamter vornehmen. Zu Recht kam während der Pandemie niemand auf die Idee, Impfstoffhersteller als Krisengewinner anzusehen und Gewinne aufgrund ihrer erfolgreichen Forschungsergebnisse überproportional abzuschöpfen.“
 

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