Mang: Der Solidaritätszuschlag muss ganz weg. Wirtschaft unterstützt Kurs von CDU und FDP pro Abschaffung und hofft auf Bundesverfassungsgericht.
Steuer
Frankfurt am Main. Mit Enttäuschung hat die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) auf das gestrige Urteil des Bundesfinanzhofs reagiert, der die Erhebung des Solidaritätszuschlags für rund 10 Prozent der Steuerpflichtigen einschließlich vieler Unternehmen derzeit noch weiter erlaubt hat. Die hessische Wirtschaft hofft nun auf eine Korrektur durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
VhU-Präsident Wolf Mang dankte Bundesfinanzminister Lindner (FDP) sowie der CDU für „ihre jahrelang konsequent ablehnende Haltung“ gegenüber dem Soli. Mang kritisierte Aussagen von Politikern der SPD und Grünen, in denen eine „unzeitgemäße Freude an noch mehr Umverteilung durch eine weitere dauerhafte Reichensteuer“ zum Ausdruck komme.
Mang sagte: „33 Jahre nach der Deutschen Einheit ist der Zweck der Abgabe erfüllt. Die Aufbauhilfen für die östlichen Länder im Solidarpakt II wurden 2019 beendet. Die Halbierung des Aufkommens des Soli ab 2021 war völlig unzureichend. Der Bund darf seine allgemeinen Aufgaben nicht dauerhaft über eine Ergänzungsabgabe mitfinanzieren. Er muss sie aus dem allgemeinen Steueraufkommen decken. Ein Dauer-Soli passt nicht in unser bewährtes Steuersystem, auch nicht begrenzt auf einen Teil der Steuerzahler. Der Solidaritätszuschlag muss ganz weg.“
Wirtschaftspolitisch sei der Soli ebenfalls „höchst bedenklich“, sagte Mang und erklärte: „Der Soli ist mittlerweile überwiegend eine Unternehmenssteuer, da das Aufkommen mehrheitlich von den Betrieben gezahlt wird. Der Soli vergrößert den steuerlichen Nachteil unserer heimischen Unternehmen im internationalen Standortwettbewerb. Die Abschaffung des Soli ist im Rahmen einer allgemeinen steuerlichen Entlastung der Unternehmen und der Privathaushalte geboten.“
Die Einnahmen des Bundes durch den Solidaritätszuschlag lagen im Jahr 2019 bei 19,6 Mrd. Euro. Im Jahr 2021 betrugen sie immer noch rund 11 Mrd. Euro, obwohl rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen ganz freigestellt waren und weitere 6,5 Prozent den Zuschlag nur zum Teil zahlen müssen. Der Solidaritätszuschlag wird durch einen Zuschlag zur Einkommen-, Lohn-, Kapitalertrag-, Abgeltung- und Körperschaftsteuer erhoben.