Pollert: „Senkung des Zinses für Steueransprüche auf 0 Prozent vermeidet Bürokratie“ // VhU begrüßt Bundesratsantrag Hessens
Steuerzinsen
Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) begrüßt den Antrag des Landes Hessens im Bundesrat zur Senkung der Steuerzinsen auf null Prozent. „Die von der Bundesregierung geforderten 1,8 Prozent sind unnötig bürokratisch und weiterhin zu hoch“, sagte VhU-Hauptgeschäftsführer Dirk Pollert zur Einbringung des Antrags in den Bundesratsfinanzausschuss durch das Land Hessen gemeinsam mit den Ländern Bayern und Nordrhein-Westfalen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Sommer den Gesetzgeber verpflichtet, eine Neuregelung bis zum 31.07.2022 umzusetzen, da die bisherige 6-Prozent-Verzinsung als zu hoch bewertet wurde. Die öffentlichen Haushalte in Deutschland hatten in den Jahren 2002 bis 2018 mehr Zinsen auf Steuernachforderungen eingenommen, als sie umgekehrt für Steuererstattungen zahlen mussten. Der Überschuss zulasten der Privathaushalte und Unternehmen lag pro Jahr zwischen 0,4 und 1,3 Mrd. Euro.
Pollert: „Angesichts des allgemein niedrigen Zinsniveaus ist es folgerichtig, dass Finanzminister Boddenberg den Satz für die Verzinsung von Steueransprüchen auf 0 Prozent festlegen will. Die Bundesregierung sollte ihre Position korrigieren und dieser einfachen Lösung zustimmen. Das vermeidet unnötige Bürokratie in der Finanzverwaltung und sorgt für mehr Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Karlsruher Urteils.“
Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU)
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