EU-weit beträgt die effektive steuerliche Gesamtbelastung aller Unternehmen knapp 22 Prozent, während sie in Deutschland über 30 Prozent liegt.
Unternehmenssteuern - Steuerlast der Unternehmen senken
Um was geht es?
Steuerpolitik als Standortfaktor
Seit 2008 ist die steuerliche Last der Unternehmen in Deutschland nahezu unverändert hoch. Auch das sog. „Wachstumschancengesetz“ aus 2023 bringt nur eine minimale Entlastung. Im Gegensatz dazu haben andere Staaten ihre Unternehmen entlastet und so Anreize für private Investitionen erhöht. EU-weit liegt die effektive steuerliche Gesamtbelastung aller Unternehmen bei knapp 22 Prozent. In Deutschland beträgt sie über 30 Prozent.
Bei Kapitalgesellschaften summiert sich die effektive Gesamtbelastung in Deutschland (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) auf etwa 30 Prozent. In den Niederlanden, Österreich und Spanien sind es 25 Prozent, in Polen, Tschechien, Slowenien und im Vereinigten Königreich nur 19 Prozent.
Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften wie KG oder ohG relevant ist die Einkommensteuer. Im Vergleich der Spitzensteuersätze beim Einkommen liegt Deutschland mit 47,5 Prozent im oberen Mittelfeld.
Was braucht die Wirtschaft?
Steuersystem, das den Heimatstandort attraktiv hält für private Investitionen
Einkommen, Gewinne und Erträge von Unternehmen sollen so besteuert werden, dass sie einen fairen Beitrag zur Staatsfinanzierung leisten, aber auch wettbewerbsfähig bleiben.
Was ist zu tun?
Unternehmenssteuern senken
- Unternehmenssteuern senken: 25 Prozent
Die effektive Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen muss zumindest auf 25 Prozent sinken. U.a. sollte die Gewerbesteueranrechnung bei der Einkommensteuer verbessert und eine Teilanrechnung bei der Körperschaftsteuer eingeführt werden.
- Solidaritätszuschlag komplett abschaffen
Alle juristischen und natürlichen Personen sind durch Soli-Abschaffung zu entlasten.
- Gewerbesteuer: Nur Erträge besteuern
Die ertragsunabhängige Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten, Lizenzen und Leasingraten ist zu streichen.
- Innovationen besser anreizen
Die steuerliche Forschungszulage muss ausgebaut und für den Mittelstand vorteilhafter ausgestaltet werden.
- Einfuhrumsatzsteuer novellieren
Eine Verrechnungslösung ist zu etablieren.
- EU: Keine neuen Steuern
Weder Digitalsteuer noch Finanztransaktionsteuer sollten auf Ebene der EU eingeführt werden.
Ansprechpartner
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer