Vermögensteuer - Gewinne und Einkommen fair besteuern

Seit 1997 wurde die Vermögensteuer nicht mehr erhoben, aber die Diskussion darüber ist nach wie vor präsent.

Aktualisiert am: 03.05.2024 2 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Probleme rund um die Vermögensteuer

 Seit 1997 wird die Vermögensteuer nicht mehr erhoben, da ihre Ausgestaltung verfassungswidrig war. Das Aufkommen hatte 9 Mrd. DM betragen. Einige Parteien wollen die Vermögensteuer wieder erheben oder eine Vermögensabgabe einführen. Manche Medien und Wissenschaftler zeigen Sympathien. Doch halten ihre Argumente einer Prüfung stand?

Die Vermögensteuer wird u. a. damit begründet, dass „starke Schultern“ noch mehr zur Staatsfinanzierung beitragen sollen als „schwache Schultern“. So richtig dieser Grundsatz ist, so wenig passt er zur Vermögensteuer. Denn nicht aus jedem Vermögen entsteht ein positiver Zahlungsstrom. Manche Vermögen produzieren Verluste. Dann würde eine Vermögensteuer zur Substanzbesteuerung, die niemand wollen kann. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aufgrund von Vermögen zu vermuten, liegt zwar nahe, ist aber nicht garantiert. Daher sollten nur Einkommen, Erträge und Gewinne besteuert werden, nicht aber Vermögen.

Auch ist der Hinweis, Vermögende könnten die Steuer oder Abgabe leicht aus dem Vermögen zahlen, problematisch. Der Großteil der Vermögen ist in Unternehmen gebunden, etwa in Maschinen, Patenten oder Betriebsgrundstücken. Es steht zur Zahlung einer Steuer nicht liquide zur Verfügung. Um die Steuer zahlen zu können, müsste ein Unternehmen einen Großteil des Gewinns, der bisher für Investitionen im Unternehmen belassen wurde, für die Zahlung der Vermögensteuer verwenden.

Eine Vermögensteuer von nur 1 Prozent würde bei einem Betrieb in der Rechtsform der Personengesellschaft mit einer Umsatzrendite von 5 Prozent dazu führen, dass zwei Drittel des Unternehmereinkommens wegbesteuert werden. Dann sind Investitionen nicht mehr interessant. Unternehmer wollen und sollen aber am Heimatstandort weiter investieren.

Was braucht die Wirtschaft?

Schutz vor zu hoher Besteuerung und vor Substanzbesteuerung

Nur Gewinne, Erträge und Einkommen sind zu besteuern – davon sollte der Staat deutlich weniger als die Hälfte für sich beanspruchen. Ertragsunabhängige Substanzbesteuerung gehört überhaupt nicht ins Steuerrecht.

Was ist zu tun?

Diskussion um Vermögensteuer oder Vermögensabgabe beenden 

  • Keine Vermögensteuer
    Die Parteien sollten ihre Grundsatzprogramme bzw. Wahlprogramme korrigieren und Forderungen nach Vermögensteuer oder Vermögensabgabe streichen.

Ansprech­partner

Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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