Klimaschutzgesetz

Dr. Ortlieb: Abschaffung der jährlichen Klima-Sektorziele ist richtig / VhU begrüßt Ampel-Beschluss / Klimapolitik muss effizienter werden

Aktualisiert am: 16.04.2024 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände hat die von der Bundesregierung beschlossene Abschaffung der jährlichen Sektorziele im deutschen Klimaschutzgesetz begrüßt. Dr. Birgit Ortlieb, Vorsitzende des VhU-Energieausschusses, sagte: „Die starren jährlichen Sektorziele zwangen die zuständigen Bundesministerien bisher zu kleinteiligen Sofortprogrammen und Aktionismus. Ungeachtet der Kosten mussten die Sektorziele erreicht werden, auch wenn es sektorübergreifend günstigere Optionen gab. Die Entscheidung der „Ampel“, auf diese starren Klima-Sektorziele zu verzichten, ist ein Schritt in die richtige Richtung zu mehr Effizienz beim Klimaschutz.“ Es dürfe jedoch nicht verkannt werden, dass die Aufgabe, den CO2-Ausstoß zu senken und netto-CO2-Neutralität in Deutschland zu erreichen, eine sehr anspruchsvolle, gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibe. Das Klimaschutzgesetz sah bisher jährliche Sektorziele zur CO2-Minderung für die Bereiche Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und den Abfallsektor vor.

Neben der Abschaffung der jährlichen Klima-Sektorziele hat die „Ampel“ für das Jahr 2028 eine Prüfung angekündigt, ob auch die übrigen Regelungen im deutschen Klimaschutzgesetz abgeschafft werden können, da die EU im Jahr 2027 in den Sektoren Gebäude und Verkehr ein zweites CO2-Emissionshandelssystem einführen wird. Dr. Ortlieb sagte zu diesem Prüfauftrag: „Die EU-weiten CO2-Handelssysteme mit sinkender Obergrenze für Stromerzeugung und Industrie sowie ab 2027 für Gebäude und Verkehr senken den CO2-Ausstoß zielgenau und wirtschaftlich effizient. Die Bundesregierung sollte auf die Wirkung dieser Systeme vertrauen und auch die übrigen Regelungen im Klimaschutzgesetz abschaffen – möglichst schon vor 2028.“

 

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