Nein zum Klimazoll EU

Klimapolitik soll andere Weltregionen zum Mitmachen animieren und  keine Handelskonflikte schüren - Position des VhU-Präsidiums zu CO2-Grenzausgleichssystem (EU) vom 26.10.2021

Aktualisiert am: 23.04.2024 3 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

EU-Kommission plant Klimazoll

Europäische Unternehmen müssen für den CO2-Ausstoß, der bei der Produktion ihrer Güter entsteht, entsprechend viele Zertifikate im europäischen Emissionshandel erwerben. Diese CO2-Kosten machen ihre Produkte teurer im Vergleich zu ausländischen Wettbewerbern, die keiner oder einer geringeren CO2-Bepreisung unterliegen. Um die Differenz auszugleichen, will die EU-Kommission bestimmte Güter beim Import in die EU mit einem Preisaufschlag entsprechend ihres CO2-Gehalts versehen. So sieht es der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 14. Juli 2021 zur Einführung eines CO2-Grenzausgleichssystems (Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM) vor (COM(2021)564 final). Damit will die EU-Kommission verhindern, dass Produktionsstätten samt ihrer Emissionen aus der EU in Regionen mit weniger strengen Klimaschutzauflagen verlagert werden.

Der CO2-Grenzausgleich soll laut Vorschlag zum 1. Januar 2023 mit einer dreijährigen Übergangspha-se starten und zunächst nur die Importe ausgewählter Produkte aus den Sektoren Aluminium, Dün-gemittel, Zement, Eisen und Stahl sowie elektrischer Strom betreffen. Importeure müssen dann nach-weisen, wie hoch der CO2-Gehalt der importierten Waren ist, und für diese Menge „CBAM-Zertifikate“ kaufen. Der Preis entspricht dem Zertifikatspreis im europäischen Emissionshandel. Sofern bereits in den Herkunftsländern ein CO2-Preissystem existiert, können diese Kosten abgezogen werden. Im Ge-genzug will die EU-Kommission die kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten im Emissionshandel für die vom CBAM betroffenen Sektoren schrittweise abschaffen: Die kostenlose Zuteilung soll ab 2026 über 10 Jahre hinweg pro Jahr um 10 Prozentpunkte sinken.

CO 2 -Grenzausgleich:  Fehleranfällig, bürokratisch, handelspolitisch riskant

Es ist einerseits richtig von der EU, den eigenen CO 2 -Ausstoß zügig zu senken und nicht darauf zu warten, dass andere Emittenten ähnlich ehrgeizige Reduktionsziele verfolgen. Andererseits gefährdet die EU mit hohen Klimaschutzauflagen den heimischen Wirtschaftsstandort ebenso wie den Erfolg der eigenen Bemühungen, weil eine Abwanderung von Wertschöpfung und Emissionen in Regionen mit niedrigeren Auflagen droht („Carbon Leakage“).

Dieses Dilemma der EU-Klimapolitik lässt sich mittelfristig nur lösen, wenn möglichst viele Staaten außerhalb der EU sich den ehrgeizigen Reduktionszielen anschließen und die Kluft zwischen den unterschiedlichen Ambitionsniveaus geschlossen wird.  

Erfolg und Effektivität der europäischen Klimapolitik hängen davon ab, ob sie andere Wirtschaftsräume zum Mitmachen animiert. Bis dahin müssen betroffene Branchen wirksam vor Wettbewerbs-
nachteilen geschützt werden.  

Ein CO 2 -Grenzausgleich ist abzulehnen. Er ist kein geeignetes Mittel, weil er die Problematik der unterschiedlichen Klimaschutzambitionen nicht besser adressiert als bisherige Schutzmaßnahmen, stattdessen aber neue Gefahren für Wirtschaft und Klimaschutz mit sich bringt:

1. Ein Alleingang, der mit dem handelspolitischen Feuer spielt

2. Ein Bürokratiemonster, das Betrug und Missbrauch Tür und Tor öffnet

3. Ein Schutzschirm, der EU-Exporteure und Luftfahrt im Regen stehen lässt

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