Entsorgung - Erdaushub und ungefährliche Bauabfälle einfacher verwerten. Baukosten dämpfen.

Steigende Baukosten durch hohe Entsorgungsgebühren für Bauabfälle. Lösung: Mehr Verwertungskapazitäten und vereinfachte Verfahren.

Aktualisiert am: 03.05.2024 2 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Steigender Aufwand und Kosten bei der Entsorgung ungefährlicher Abfälle

Bau- und Abbruchabfälle sind meist ökologisch unschädlich und müssen laut Kreislaufwirtschaftsgesetz sachgerecht und günstig recycelt, verwertet oder beseitigt werden.

In Hessen gibt es nur noch 99 Betriebe, die Bau- und Abbruchabfälle annehmen und z. B. in Tagebauen verfüllen. Nahezu alle Verfüllbetriebe müssen spezielle Anforderungen an das zu verfüllende Material beachten. Für Bauunternehmen verursachen die unterschiedlichen Anforderungen Mehraufwand. Transportkosten und Emissionen steigen. Von 2015 zu Mai 2023 sind die Kosten für Erdarbeiten um ganze 74 Prozent gestiegen. Das ist einer der größten Kostenanstiege aller Baudienstleistungen. Die Entsorgungsproblematik trägt somit deutlich zum Anstieg der Baukosten bei.

Was braucht die Wirtschaft?

Mehr neue Verwertungskapazitäten, einfache und rechtssichere Verfahren

Der Anstieg der Kosten für die Verwertung von Erdaushub und ungefährlichen Bauabfällen muss gedämpft werden. Dazu müssen der Mangel an dezentralen Verwertungskapazitäten sowie rechtliche Unsicherheiten in den Verfahren der Verwertung behoben werden.

 

Was ist zu tun?

Hessische Verfüllrichtlinie verbessern. Dezentrale Verwertung sicherstellen

  • Unschädliche Böden
    Unschädliche Böden und Baureststoffe sollten immer in der Verfüllung verwertbar sein, unabhängig von der Lage des Verfüllbetriebs. Alle Regelungen der Verfüllrichtlinie sind entsprechend anzupassen.
  • Umfassende Kleinmengenregelung
    In der Baupraxis fallen oft kleine Mengen unschädlicher Reststoffe an. Die Einführung einer einfachen Lösung zur Einrichtung von Bereitstellungsflächen für Kleinmengen in den Verfüllbetrieben sollte deshalb auch in Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten möglich sein.
  • Synchronisation vorhandener Regelungen
    Die Harmonisierung von Merkblättern und der Verfüllrichtlinie ist nötig. Abfallerzeuger und -besitzer müssen passend zu den Anforderungen an die Verfüllbetriebe informiert werden. Einheitliche Analyseverfahren zur Beprobung der Stoffe müssen festgelegt werden, um die Kapazitäten in den Verfüllbetrieben bestmöglich zu nutzen.
  • Vereinfachung der Dokumentationspflicht
    Die Dokumentationspflicht zum Nachweis der Grenzwerte muss vereinheitlicht und vereinfacht werden. Die Überwachung der Verfüllbetriebe muss möglichst einfach umgesetzt werden.
  • Entwicklung einer Landesstrategie
    Die Nutzung bestehender und Schaffung neuer Kapazitäten zur Verwertung und Beseitigung ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Das Land muss eine Strategie zur Sicherung der Kapazitäten in der Verfüllung und in Deponien entwickeln und umsetzen.

 

 

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Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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