EU-Luftqualitätsrichtlinie

Kronenberger: Novelle würde Genehmigung von Industrieanlagen weiter erschweren // Grenzwerte realistisch und praxistauglich betrachten und nicht vor 2040 verschärfen

Aktualisiert am: 28.05.2024 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) warnt vor einer „zu schnellen und unrealistischen“ Verschärfung von Luftqualitätsgrenzwerten durch die EU, die heimische Industriebetriebe im globalen Wettbewerb benachteiligen würde. Am kommenden Mittwoch findet dazu eine öffentliche Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages statt.

Die EU-Richtlinien zur Luftqualität definieren gemeinsame Methoden zur Überwachung, Beurteilung und Information über die Luftqualität in der EU und legen Ziele für die Luftqualität fest. Vor zwei Wochen hatte das Europäische Parlament über den Vorschlag der EU-Kommission zur Verschärfung der Luftqualitätsrichtlinien abgestimmt. In seinem Beschluss befürwortet das Europaparlament, die Luftqualitätsgrenzwerte noch stärker an die strengeren WHO-Werte anzugleichen und die verschärften Grenzwerte so schnell wie möglich, spätestens ab 2030, anzuwenden.

„Die Grenzwertdiskussion muss praxistauglich geführt werden. In Europa und in Deutschland sind die Luftqualitätsstandards bereits sehr hoch. Die seit langem laufenden Maßnahmen der Industrie zur Minderung der Emissionen wirken dauerhaft. Neue, verschärfte Luftqualitätsgrenzwerte könnten dazu führen, dass Investitionen der Industrie verzögert oder sogar verhindert werden. Das betrifft nahezu alle Prozesse in Fabriken, auch solche, die dazu dienen, der Klimaneutralität näher zu kommen. Zudem sollten EU und Bund berücksichtigen, dass die Behörden, die Anlagen genehmigen und überwachen müssen, vielerorts längst die Grenze ihrer Personalkapazitäten erreicht haben. Die meisten Umweltbehörden stehen vor einem enormen Kompetenzverlust durch den Eintritt älterer Mitarbeiter in den Ruhestand und durch Probleme bei der Nachwuchssicherung. Die Politik darf nicht ständig neue Regeln beschließen, die weder die Industrie noch die Überwachungsbehörden sinnvoll anwenden können“, sagte Thomas Kronenberger, Vorsitzender des VhU-Umweltausschusses.

Daher fordert Kronenberger: „Die Bundesregierung sollte sich in den nun anstehenden Ratsverhandlungen für eine spätere Geltung der Grenzwerte ab 2040 einsetzen, damit die Regelungsvorhaben aus anderen Bereichen wie Klimaschutz und Mobilität (z. B. Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und Elektromobilität) erst Wirkung entfalten können.“

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