Hessische Verfüllrichtlinie

Entsorgung von ungefährlichem Erdaushub in Hessen verbessern - Gemeinsame Verbändeposition zur hessischen Verfüllrichtlinie vom 24.03.2023

Aktualisiert am: 23.04.2024 4 Min. Lesezeit

Aufruf an das hessische Umweltministerium

Entsorgung von Erdaushub und anderen ungefährlichen Bauabfällen in Hessen

Die hessische Verfüllrichtlinie regelt die Entsorgung von Erdaushub und anderen ungefährlichen Bauabfällen. Sie wurde 2014 zunächst für die Dauer von fünf Jahren eingeführt. Seit 2019 wurde die Hessische Verfüllrichtlinie dreimal verlängert – jedoch ohne Veränderungen. Aktuell ist sie bis zum 31.07.2023 befristet. Am 01.08.2023 tritt auf Bundesebene die Mantelverordnung in Kraft. Das hessische Umweltministerium plant zeitgleich zum Inkrafttreten der Mantelverordnung eine neue Verfüllrichtlinie Inkrafttreten zu lassen.

2021 machte Erdaushub 94 Prozent der ungefährlichen Bauabfälle aus, die in hessischen Tagebauen entsorgt wurden. Erdaushub fällt bei fast allen Baumaßnahmen an, wenn Keller, Tiefgaragen oder Verkehrswege gebaut werden. So wurden 2021 in Hessen rund 8,5 Millionen Tonnen Steine und Erden – zum größten Teil natürliche Böden – in Tagebauen zu Rekultivierungszwecken verfüllt. Den Rest der ungefährlichen Bauabfälle machen Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik sowie Beton und sonstige Bau- und Abbruchabfälle aus.

In Hessen trägt die hessische Verfüllrichtlinie mit vielen zu restriktiven, komplizierten und teils praxisuntauglichen Anforderungen dazu bei, dass Erdaushub und andere ungefährliche Bauabfälle unnötigerweise auf Deponien oder in anderen Bundesländern entsorgt werden – und nicht in lokal vorhandenen Tagebauen verfüllt und damit einer nachhaltigen Verwertung zugeführt werden. Dies trägt nicht unwesentlich zum Kostenanstieg im Wohnungsbau in Hessen bei. Erdarbeiten haben sich von 2015 bis 2022 in Hessen um 61 Prozent verteuert.

Zu beachten ist darüber hinaus Folgendes: Sofern Erdaushub nicht in Tagebauen verfüllt wird, wird unbelasteter bis mäßig belasteter Erdaushub in Deponien der Deponieklassen 0 und I entsorgt. Von 2010 bis 2020 ist die Zahl der Deponien der Deponieklassen 0 und I in Hessen von 27 Deponien auf 14 Deponien gesunken. Zudem werden in den nächsten fünf Jahren weitere 4 Deponien stillgelegt.

Seit Jahren bringen sich die Verbände mit konkreten Verbesserungsvorschlägen ein, um die Praxistauglichkeit der Verfüllrichtlinie zu gewährleisten. Im Herbst 2021 hat das hessische Umweltministerium eine überarbeitete Verfüllrichtlinie vorgelegt und ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt. Die Verbände haben sich dazu umfangreich eingebracht. Neben inhaltlichen Vorschlägen gab es auch Anregungen zum Prozess der Fortschreibung: die Verbände forderten, dass zur Fortschreibung der Verfüllrichtlinie Dialogforen der Umweltallianz Hessen genutzt werden sollten, um im gemeinsamen Austausch mit den Praktikern Hürden der Verfüllpraxis abzubauen. Leider wurde die Verfüllrichtlinie jedoch zunächst unverändert verlängert.

Derzeit arbeitet ein „Planungsausschuss“ aus hessischen Umwelt- und Genehmigungsbehörden im Zusammenhang mit der Mantelverordnung an einer neuen Verfüllrichtlinie – leider bislang ohne Beteiligung aus der Praxis.

Vor diesem Hintergrund befürchten Wirtschaftsverbände und Unternehmen, dass es in Hessen abermals zu einer praxisuntauglichen Richtlinie kommen könnte, die den bereits seit 2014 bestehenden, unbefriedigenden Zustand bei der Verfüllung von Erdaushub und anderen ungefährlichen Bauabfällen in Tagebauen weiter verschlechtern und daraus folgend den Deponiemangel in Hessen weiter verschärfen würde.

Forderungen der Verbände mit Blick auf die neue Verfüllrichtlinie

Die Verbände fordern mit Blick auf die neue Verfüllrichtlinie ab 01.08.2023 vom hessischen Umweltministerium:

  • Zur aktuell stattfindenden Überarbeitung der Verfüllrichtlinie muss der „Planungsausschuss“ der Umweltbehörden umgehend Praktiker beteiligen.
  • Bestehende Grenzwerte dürfen nicht weiter verschärft werden; die Mantelverordnung vom Bund bedarf keiner strengeren Umsetzung in Hessen.B
  • Deponiekapazitäten schonen, Baukosten nicht weiter antreiben – Entsorgung von Bauabfällen in Hessen endlich praxistauglich ausgestalten

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Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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