Hessisches Naturschutzgesetz

Stellungnahme vom 09.01.2023 zum Entwurf eines „Hessischen Gesetzes zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft (Hessisches Naturschutzgesetz − HeNatG)“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

09.01.2023 1 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die Notwendigkeit für ein eigenes hessisches Naturschutzgesetz ist grundsätzlich infrage zu stellen. Ein Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz mit wenigen landesspezifischen Regelungen – so wie es in zahlreichen anderen Ländern gehandhabt wird – würde auch in Hessen ausreichen.

Das Bundesnaturschutzgesetz ist nicht statisch, sondern entwickelt sich weiter. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist kein Landesgesetz notwendig.

Zudem ist nicht nachvollziehbar, warum zahlreiche Maßnahmen, die bislang einvernehmlich auf freiwilliger Basis geregelt wurden, jetzt gesetzlich festgeschrieben werden sollen.

Zu begrüßen sind die neuen Regeln zu „Natur auf Zeit“. Die rohstoffgewinnenden Unternehmen haben bereits gute Erfahrungen mit „Natur auf Zeit“ gemacht.

Ansprech­partner

Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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