Hessisches Waldgesetz (HWaldG)

Stellungnahme der VhU zum FDP-Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG) vom 31.01.2025

31.01.2025 2 Min. Lesezeit

Die VhU begrüßt den von der FDP-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf (Drs. 21/1296) zur Änderung des Hessischen Waldgesetzes (HWaldG), da dadurch die 2014 und 2022 erfolgten Verschärfungen des Bannwaldschutzes zurückgenommen werden.

Im Jahr 2022 hat der Hessische Landtag durch eine Änderung des HWaldG eine Verschärfung des Bannwaldschutzes beschlossen. Die verschiedenen Voraussetzungen für eine künftige Gewinnung von Rohstoffen im Bannwald wirken nun so zusammen, dass einzelne Voraussetzungen zwar möglicherweise überwindbar sind, niemals jedoch alle gleichzeitig. Es ist davon auszugehen, dass ohne eine erneute Änderung des HWaldG die Rohstoffgewinnung im bisherigen Bannwald künftig generell unmöglich ist. Faktisch wurde durch die Gesetzgebung des Jahres 2022 der langfristige Ausstieg aus der standortgebundenen Gewinnung von Sand und Kies insbesondere im Rhein-Main-Gebiet beschlossen, wo der Bedarf an mineralischen Rohstoffen besonders hoch ist.

Die  Corona-Pandemie, der russische Überfall auf die Ukraine, der zwei Tage nach dem Beschluss des HWaldG 2022 begann, oder die schwere Beeinträchtigung der Mosel-Binnenschifffahrt durch den Unfall an der Schleuse Müden vom 08.12.2024 zeigen, wie schnell Lieferketten auseinanderbrechen können. Versorgungssicherheit bei Baurohstoffen durch eine Gewinnung vor Ort ist ein Standortvorteil in einer dynamischen Wirtschaftsregion, die einen großen Baubedarf hat: Sei es für Wohnungen, sei es für Verkehrsinfrastruktur, für Gewerbegebiete oder für neue Energieinfrastruktur. Zudem sind kurze Transportwege ökologisch günstig, weil sie LKW-Verkehr und CO2-Emissionen vermeiden. Überdies werden die Baukosten gedämpft, wenn Sand und Kies vor Ort beschafft und nicht teuer von weit her transportiert werden müssen. Das kann ein Beitrag gegen weiter steigende Mieten und Immobilienpreise sein. In Hessen gibt es einen Bannwaldbestand i.H.v. 19.000 Hektar. Lediglich 110 Hektar (0,6 Prozent) davon sind als potenzielle Abbauflächen für die Gewinnung mineralischer Rohstoffe in Hessen betroffen.

Angesichts dieser Relation und der gesamtwirtschaftlich überragenden Bedeutung der heimischen Gewinnung mineralischer Rohstoffe sollte die Zulässigkeit der Rohstoffgewinnung im Bannwald neu geregelt und ermöglicht werden, sofern überwiegende Gründe des Gemeinwohls vorliegen. Hierfür ist eine Änderung des HWaldG nötig. Der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion berücksichtigt diese Notwendigkeit, die VhU begrüßt den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion.

 

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