Hessisches Wassergesetz

Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Fraktion „DIE LINKE“ für ein  „Zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Wassergesetzes“ vom 23.09.2022 - Drucksache 20/8501

Aktualisiert am: 23.04.2024 1 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Die Anpassung an die voraussichtlichen Folgen des Klimawandels hat höchste Priorität für Staat, Gesellschaft und Unternehmen. Sie erfordert zahlreiche Änderungen auch an den öffentlichen und privaten Infrastrukturen, beispielsweise in der Versorgung mit Trinkwasser und der Entsorgung von Abwasser. Bei all diesen Veränderungen sollte die wirtschaftliche und technische Machbarkeit stets beachtet werden, um Privathaushalte und Unternehmen nicht zu überfordern.

Vor diesem Hintergrund halten wir den Gesetzentwurf für zu weitgehend und lehnen die vorgesehenen Verpflichtungen in Neubaugebieten in einem Landesgesetz ab. Auch eine Verpflichtung für Bestandsgebäude ist abzulehnen. Stattdessen empfehlen wir, auf die Klugheit der Akteure vor Ort – der Privathaushalte, der Unternehmen, der Ver- und Entsorger sowie der Kommunen – zu setzen. Wir halten die bisherige Regelungen des § 37 HWG für angemessen und ausreichend.

Ansprech­partner

Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

0173 6915884