Mit der neuen IED werden Genehmigung und Betrieb von Anlagen deutlich komplexer und zeitaufwendiger.
Industrieemissionsrichtlinie IED: Unbürokratische Umsetzung in deutsches Recht nötig sowie Rückabwicklung in EU
Um was geht es?
Gefahr von noch komplexeren und längeren Genehmigungsverfahren
Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) regelt die Zulassung und den Betrieb von 55.000 Industrieanlagen in der EU. Circa 13.000 davon stehen in Deutschland. Die IED wurde seit 2022 überarbeitet und ist 2024 in Kraft getreten. Bis Juli 2026 haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, die neuen Regelungen umzusetzen. Neu in der IED: Der Anwendungsbereich wurde erweitert. Grenzwerte wurden am unteren Ende der Bandbreiten der sog. „besten verfügbaren Technik“ (BVT) festgesetzt. Verbindliche Umweltmanagementsysteme wurden eingeführt.
Folge der neuen IED: Genehmigungsverfahren werden noch komplexer und dauern länger. Die Unternehmen befürchten einen großen finanziellen Mehraufwand und neue Bürokratie.
Klimaumbau bindet bereits Ressourcen
Unabhängig von der IED steht Deutschland allein in der Klimapolitik vor einer Welle neuer Genehmigungsverfahren durch neue Vorgaben aus Brüssel und Berlin. Viele Industrieanlagen müssen um- oder neugebaut werden, für deren Genehmigungen Behörden und Betriebe qualifizierte Beschäftigte brauchen. Doch die werden immer rarer. So dauern Genehmigungsverfahren immer länger. Zwar strebt die Bundesregierung eine Halbierung der Verfahrensdauer an. Aber mit den IED-Verschärfungen droht das Gegenteil.
Was braucht die Wirtschaft?
Schnellere Genehmigungsverfahren
Genehmigungsverfahren für industrielle Anlagen müssen deutlich schneller und einfacher als bisher erfolgen. Die neue IED darf keinesfalls zu einer Verlangsamung von Verfahren führen.
Was ist zu tun?
IED-Novelle nur schlank umsetzen, und in Brüssel für eine Rückabwicklung kämpfen
- 1:1-Umsetzung, kein „Gold-Plating“
Die IED ist max. 1:1 in deutsches Recht umzusetzen. Ein „Gold Plating“, d.h. eine Übererfüllung europarechtlicher Vorgaben, ist unbedingt zu vermeiden.
- Erreichbare Grenzwerte schaffen
Die Festsetzung u.a. von Grenzwerten muss unter frühzeitiger Beteiligung der betroffenen Branchen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolgen.
- Managementsysteme anerkennen
Bereits bestehende Managementsysteme (z. B. ISO 14001 oder EMAS) müssen ohne zusätzliche Anforderungen anerkannt werden. Es sind großzügige Einführungs- und Auditierungsfristen vorzusehen.
- Frühzeitige Ausnahmen vor 2030
Die Ausnahmen für Unternehmen, die sich in einem sog. „tiefgreifenden technologischen Wandel zur Klimaneutralität“ befinden, müssen vor 2030 anwendbar sein. - Rückabwicklung der IED
Deutsche Europaabgeordnete sowie die Bundesregierung müssen sich zusätzlich dafür einsetzen, dass die IED-Novelle an sich wieder zurückgenommen wird, da ihre Änderungen gar nicht erforderlich waren. Dies sollte binnen einer Legislaturperiode erfolgen.
Ansprechpartner
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer