Industrieemissionsrichtlinie IED: Bisherige EU-Regelungen reichen aus

Mit dem Entwurf der neuen IED werden Genehmigung und Betrieb von Anlagen deutlich komplexer und zeitaufwendiger.

Aktualisiert am: 03.05.2024 2 Min. Lesezeit

Um was geht es?

IED-Genehmigungsmarathon droht

Die EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) regelt die Zulassung und den Betrieb von 52.000 Industrieanlagen in Europa. Circa 9.000 davon stehen in Deutschland. Die EU-Kommission plant eine Erweiterung der Richtlinie. Sie beabsichtigt, Grenzwerte an der unteren Grenze der Bandbreiten der sog. besten verfügbare Technik (BVT) festzusetzen. Weiterhin sind die Einführung eines verbindlichen Umweltmanagements, die Pflicht zum Erstellen von Transformationsplänen sowie weitreichende Veröffentlichungspflichten geplant.

Mit dem Entwurf der neuen IED werden Genehmigung und Betrieb von Anlagen deutlich komplexer und zeitaufwendiger, sei es durch ein neues System der Grenzwertfindung oder durch Auflagen zum Umwelt- und Chemikalien-Managementsystem.

Klimaumbau bindet bereits Ressourcen

Ganz unabhängig von der IED steht Deutschland vor einem gewaltigen Genehmigungsmarathon, um europäische und nationale Klimaziele zu erreichen. Sehr viele Industrieanlagen müssen um- oder neugebaut werden, wofür Genehmigungen und qualifizierte Mitarbeiter in den Behörden nötig sind. Die heutigen Genehmigungsverfahren dauern zu lange. Sie müssen beschleunigt werden. Die Bundesregierung strebt eine Halbierung der Verfahrensdauer an. Mit den Verschärfungen der IED durch die EU droht nun aber das Gegenteil.

Was braucht die Wirtschaft?

Schnellere Genehmigungsverfahren

Genehmigungsverfahren für den Neubau oder Umbau industrieller Anlagen müssen deutlich schneller und einfacher als bisher erfolgen.

Was ist zu tun?

Rechtssicherheit bei Genehmigungen

  • Es besteht keine Notwendigkeit, die IED zu ändern. Die Ziele der Richtlinie – Verbesserung der Umweltqualität und Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen – werden bereits heute hinreichend erreicht.
  • Der bewährte „Sevilla-Prozess“ der EU zur kontinuierlichen Verminderung der Schadstoffbelastung muss erhalten bleiben.
  • Grenzwerte dürfen nicht standardmäßig an der unteren Grenze der BVT-Bandbreiten festgesetzt werden, da dies sehr häufig wirtschaftlich nicht darstellbar ist und zudem zu mehr Energie- bzw. Ressourcenverbrauch führen würde.
  • Eine Veröffentlichungspflicht im Internet darf nur unter vollem Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und von Firmen-Know-how eingeführt werden.
  • Ein neues verbindliches Umweltmanagementsystem darf nicht eingeführt werden. Doppelungen zu bewährten Managementsystemen wie ISO 14001 (Umwelt) oder ISO 50001 (Energie) sind zu vermeiden.

 

  • Die Anwendungsbereiche der IED dürfen nicht auf weitere industrielle Aktivitäten erweitert werden. Es sollten keine neuen Industriesektoren in die IED aufgenommen werden.

 

  • Alle Änderungen der IED müssen im Kontext der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie betrachtet werden.

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Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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