Geplante EU-Regulierung aller PFAS gefährdet Zukunftstechnologien und so die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Industrien.
PFAS: Gegen pauschales EU-Verbot, aber für risikobasierte differenzierte Regulierung
Um was geht es?
Unverzichtbar für die Industrie
PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe weist eine hohe thermische und chemische Stabilität auf. Sie werden deshalb in vielen industriellen Produkten verwendet. Viele der Substanzen sind gleichzeitig wasser- und ölabweisend. Sie weisen eine hohe Abrieb- und Verschleißbeständigkeit vor.
Zu den PFAS gehören mehr als 10.000 verschiedene Stoffe, die in Alltagsgegenständen wie Kleidung, Kosmetik oder Pfannenbeschichtungen vorkommen, aber auch in technischen Anwendungen wie Dichtungen, Schläuche, Pumpen, Ventilen, Membranen. Auch die Herstellung von Mikrochips oder Lithium-Ionen-Batterien ist ohne PFAS derzeit nicht möglich.
Der von fünf EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – erarbeitete Vorschlag zur Regulierung von PFAS im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH würde auf ein nahezu vollständiges PFAS-Verbot hinauslaufen. Dies stieß auf breite Kritik in der Fachöffentlichkeit. Denn eine Gefährdung für Menschen und Umwelt ist bisher nur für wenige PFAS-Substanzen nachgewiesen worden. Zur öffentlichen Konsultation der EU zu PFAS in 2023 sind mehr als 5.600 Beiträge auf mehr als 100.000 Seiten eingegangen. Voraussichtlich wird der EU-Vorschlag noch stark überarbeitet werden, so dass neue Regeln nicht vor 2027/2028 wirksam werden.
Was braucht die Wirtschaft?
Weiternutzung von PFAS ermöglichen
Ein generelles Verbot der gesamten PFAS-Stoffgruppe muss verhindert werden, da bestimmte PFAS unverzichtbar für wichtige Produkte und Wertschöpfungsketten sind und da von dort keine Gefahr ausgeht. Dies betrifft vor allem Fluorpolymere.
Was ist zu tun?
Zügig den EU-Vorschlag überarbeiten und dabei einen risikobasierten Ansatz wählen
- Komplette Überarbeitung jetzt anstoßen
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) und die fünf Einreicher-Staaten müssen kurzfristig den Vorschlag zur Regulierung der PFAS-Stoffgruppe in der EU-Chemikalienverordnung REACH komplett überarbeiten. Das muss zügig erfolgen, um die Planungssicherheit für Investitionen zu erhöhen. - Kein Verbot, wenn kein Risiko
Bei der Überarbeitung ist ein differenzierter, risikobasierter Ansatz zu verfolgen. Hier muss gelten: Risikoreiche PFAS sind zügig und angemessen zu regulieren. Aber es darf kein Verbot geben, wo kein Risiko besteht. Ein pauschales Verbot der gesamten PFAS-Stoffgruppe ist abzulehnen. Unter Anwendung des risikobasierten Ansatzes müssen Herstellung, Verwendung sowie das Inverkehrbringen in der EU weiterhin möglich sein. -
Ausnahmeregelungen schaffen
Im Rahmen der Überarbeitung des Vorschlags sind Ausnahmeregelungen für bestimmte Stoffklassen und Produkte vorzusehen, z.B. für PFAS mit geringem Gefährdungspotential („Polymers of low concern“), für PFAS für professionelle und industrielle Verwendungen sowie für Fluorpolymere. Bei den Fluorpolymeren würde dies 90 Prozent der Probleme der Hightech-Industrien lösen.
Ansprechpartner
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer