PFAS-Chemikalien: Kein EU-Verbot, wo kein Risiko besteht

Geplante EU-Regulierung aller PFAS gefährdet Zukunftstechnologien und so die Wettbewerbsfähigkeit wichtiger Industrien.

Aktualisiert am: 03.05.2024 3 Min. Lesezeit

Um was geht es?

Unverzichtbar für die Industrie

PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe weist eine hohe thermische und chemische Stabilität auf. PFAS werden deshalb in einer Vielzahl vor allem industrieller Produkte verwendet. Aufgrund ihrer sehr niedrigen Oberflächenspannung sind viele der Substanzen  gleichzeitig wasser- und ölabweisend. Dazu weisen sie eine hohe Abrieb- und Verschleißbeständigkeit vor.

Zu den PFAS gehören mehr als 10.000 verschiedene Stoffe, die in Alltagsgegenständen wie Kleidung, Kosmetik oder Pfannenbeschichtungen vorkommen, aber auch in technischen Anwendungen wie Dichtungen, Schläuche, Pumpen, Ventilen, Membranen und in Beschichtungen. Auch die Herstellung von Mikrochips oder Lithium-Ionen-Batterien ist ohne PFAS derzeit nicht möglich.

Die EU-Kommission hat angekündigt, alle PFAS umfassend unter der EU-Chemikalienverordnung REACH zu regulieren. Dies würde auf ein nahezu vollständiges Verbot der Stoffgruppe hinauslaufen, obwohl eine Gefährdung für die Umwelt bisher nur für wenige dieser Substanzen bei unsachgemäßer Handhabung nachgewiesen wurde. Ein Großteil der Stoffe wurde noch gar nicht untersucht.

Die Konsultationen zum PFAS-Verbot erfolgen im Laufe des Jahres 2023. Die EU plant das Inkrafttreten der Verordnung bereits für 2025.

Was braucht die Wirtschaft?

Weitere Nutzung von PFAS

Ein generelles Verbot für mehr als 10.000 Stoffe muss vermieden werden, da bestimmte PFAS-Produkte unverzichtbar in allen Branchen und Wertschöpfungsketten sind. Nicht alle PFAS sind gleich, und es gibt keine wissenschaftliche Grundlage, um sie alle gleich zu regulieren

Was ist zu tun?

Ausnahmen vom PFAS-Verbot sowie längere Übergangsfristen zulassen

  • Die PFAS-Verbotsliste muss überarbeitet werden. Die Herstellung, Verwendung sowie Inverkehrbringen in der EU müssen weiterhin möglich sein.
  • Ausnahmeregelungen sind notwendig für bestimmte Stoffklassen und Produkte, z.B. PFAS-Stoffe mit geringem Gefährdungspotential („Polymers of low concern“), Fluorpolymere und PFAS für professionelle und industrielle Verwendung.
  • Die Regulierung von PFAS muss abwägen, wie groß das Risiko der Umweltbelastung wirklich ist: Bauteile im Inneren einer Maschine oder Anlage haben keinen direkten Kontakt zur Umwelt. Hier muss gelten: Kein Verbot, wo kein Risiko besteht.
  • Die geplante Übergangsfrist von 18 Monaten, bis die Verbotsliste greift, ist zu kurz. Schon um die möglichen Alternativen auf Funktionalität und sichere Anwendung zu prüfen, braucht es einen Zeitraum von mehreren Jahren. Alternativen werden jedoch ähnliche Eigenschaften, u.a. Persistenz aufweisen, um den (sicherheits-)technisch notwendigen Anforderungen gerecht zu werden.

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Dr. Clemens Christmann

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer

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