Autobahnen und Bundesstraßen

Handlungsbedarf für eine leistungsfähige Infrastruktur - Position des VhU-Verkehrsausschusses zu Autobahnen und Bundesstraßen vom 08.09.2021

Aktualisiert am: 28.04.2024 5 Min. Lesezeit

Zusammenfassung

Infrastruktur: Jede 5. Autobahn und jede 4. Bundesstraße in Hessen muss saniert werden

Gemäß Grundgesetz ist der Bund verantwortlich für den Bau und die Erhaltung der Bundesverkehrswege. Das zentrale Planungsinstrument ist der Bundesverkehrswegeplan. Aktuell ist das der Bundesverkehrswegeplan 2030, der 2016 verabschiedet wurde.

Das Bundesfernstraßennetz in Deutschland umfasst 13.000 km Autobahnen und 38.000 km Bundesstraßen. In Hessen verlaufen 1.000 km Autobahnen und 3.000 km Bundesstraßen.

Viele Straßen sind alt und marode. Die Folgen sind Beeinträchtigungen im Verkehr wie Sperrungen, Tempolimits und Gewichtsbeschränkungen. Für einen großen Teil des Bestands stehen in den nächsten Jahren eine Grunderneuerung der Fahrbahnbefestigungen und eine Grundinstandsetzung oder Ertüchtigung der Brücken und anderer Ingenieurbauwerke an. In Hessen gibt es derzeit[1] 21 Dauerbaustellen auf Autobahnen und 31 Dauerbaustellen auf Bundesstraßen und insgesamt 16 Maßnahmen an Brücken.

Bundesweit wie auch in Hessen gibt es einen großen Bedarf an Aus- und Neubau von Bundesfernstraßen. Die Neubauten der beiden Autobahnabschnitte der A44 und A49 zeigen: Das Straßennetz ist nicht fertig. Der Verkehrszuwachs der vergangenen Jahre hat insbesondere in hoch belasteten Streckenabschnitten und Verkehrsknoten zu kapazitätsbedingten Engpässen im Netz der Bundesfernstraßen geführt. Ziel muss sein, Engpässe im Streckennetz und an Verkehrsknoten zu beseitigen bzw. zu reduzieren. Gerade im Flächenland Hessen ist zu erkennen: Nicht nur im ländlichen Raum sind die Menschen – z. B. die Pendlerinnen und Pendler – auf ein Auto und auf ein funktionierendes Straßennetz angewiesen.

Auch der Bedarf an Investitionen in den Erhalt von Straßen ist bundesweit hoch: Die Bundesregierung und die hessische Landesregierung verteilen die knappen Haushaltsmittel und Personalkapazitäten nach dem Prinzip „Erhaltung vor Neubau“, was grundsätzlich akzeptabel ist, sofern es sich um ein „Sowohl-als-auch“-Prinzip handelt und nicht insgeheim um „Erhaltung statt Neubau“.

In Hessen wurde bis zur Übernahme der Aufgaben durch die Autobahn GmbH des Bundes der größte Teil der personellen und finanziellen Ressourcen für Planungsleistungen an der bestehenden Straßeninfrastruktur benötigt. Um Planungen von bisher nicht mit Priorität verfolgten Bundesfernstraßenprojekten voranzubringen, hat der Hessische Landtag am 19. Februar 2020 zusätzlich 10 Stellen für Planungsingenieure beschlossen. Aus dem Bundesverkehrswegeplan waren zum Stichtag 1. Januar 2021 noch über 40 Projekte des vordringlichen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 offen.

  • Autobahnen    
  • Bundesstraßen    
  • Brücken
  • Lkw-Stellplätze auf Rastanlagen an Autobahnen
  • Verkehrsleistung: Pkw bleibt Nr. 1, besonders im ländlichen Raum

Haushalt: Investitionen sind trotz Anstieg zu gering

Die Investitionen in Autobahnen und Bundesstraßen steigen seit 2011 kontinuierlich. Dennoch ist der Zustand der Autobahnen und Bundesstraßen durchschnittlich nur mittelmäßig gut.

Insbesondere kurzfristige Bauprogramme und das – politisch bedingte – schwankende Investitionsniveau in den Vorjahren führten auf der Seite der öffentlichen Auftraggeber zu Fehlanreizen, beispielsweise wurde Personal auch in den Verwaltungen abgebaut. Auf der Seite der Auftragnehmer führt eine schwankende Investitionspolitik zu Problemen bei der Kapazitätsanpassung und damit zu wirtschaftlicher Instabilität. Der heutige Investitionsstau ist ein Beleg für den Misserfolg dieser Vorgehensweise.

Im Zeitraum 2011 – 2018 wurde insgesamt 83,3 Mrd. Euro in die Verkehrsinfrastruktur investiert. In diesem Zeitraum beliefen sich die Investitionen in die Autobahnen und Bundesstraßen auf 40,5 Mrd. Euro, also durchschnittlich 5,1 Mrd. Euro. Davon wurden 24,6 Mrd. Euro in Erhaltungsmaßnahmen, 15,8 Mrd. Euro in den Neu- und Ausbau investiert. Im Zeitraum 2011 bis 2019 sind die Investitionen in die Autobahnen und Bundesstraßen von 5,3 Mrd. Euro auf 7,8 Mrd. Euro gestiegen. Für 2020 ist mit 7,7 Mrd. Euro ein leichter Rückgang der Investitionen vorgesehen.

Um das wachsende Verkehrsaufkommen zu bewältigen, hat die Bundesregierung das in den vergangenen Jahren erreichte Investitionsniveau für Bundesfernstraßen verstetigt. Der Bundestag hat zu Recht die Investitionen weiter erhöht auf jetzt 8,7 Mrd. Euro für 2021. Leider plant der Bund für 2022 eine Kürzung auf 8,1 Mrd. Euro, für 2023 und 2024 wieder eine Anhebung auf je 8,4 Mrd. Euro.

Das Gesamtvolumen der Projekte des Bundesverkehrswegeplans umfasst rund 270 Mrd. Euro. Für den Verkehrsträger Straße sind davon 132,8 Mrd. Euro vorgesehen. Die Investitionen in Autobahnen und Bundesstraßen machen knapp die Hälfte der Gesamtinvestitionen aus. Im vorherigen Bundesverkehrswegeplan 2003 waren Gesamtinvestitionen von rund 173 Mrd. Euro vorgesehen, davon mit 89,1 Mrd. Euro rund 51 Prozent für Investitionen in Autobahnen und Bundesstraßen. Um die im BVWP 2030 vorgesehenen Mittel finanziell realisieren zu können, müsste der Bund jedes Jahr circa 8,85 Mrd. Euro in Autobahnen und Bundesstraßen investieren (im Zeitraum 2016 – 2030).

Ansprech­partner

Dr. Clemens Christmann

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Verkehrs- und Logistikpolitik

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