Bewertung des VhU-Verkehrsausschusses zum Abschlussbericht der Enquetekommission „Mobilität der Zukunft in Hessen 2030“ - Landtagsdrucksache 20/11188 vom 28.06.2023
Enquetekommission „Mobilität der Zukunft in Hessen 2030“
Zusammenfassung
Der Verkehrsausschuss der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) beurteilt es grundsätzlich positiv, dass sich der Hessische Landtag in der Enquetekommission Mobilität der Zukunft in Hessen 2030 fraktionsübergreifend mit verkehrspolitischen Fragestellungen beschäftigt hat. Ebenso positiv wertet der VhU-Verkehrsausschuss, dass Verkehrsexperten aus hessischen Wirtschaftsverbänden und Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt wurde, Ihre Fachexpertise im Rahmen von Anhörungen einzubringen.
Es fällt auf, dass der Abschlussbericht als Ergebnis der zweijährigen Arbeit der Enquetekommission vom ursprünglichen Auftrag abweicht: Anstatt eines integrierten Gesamtverkehrskonzepts wurden Thesen für ein Zielbild erarbeitet. Dieses Vorgehen ist aus Sicht des VhU-Verkehrsausschusses zu begrüßen. Es bietet den Vorteil, dass zukünftige verkehrspolitische Entscheidungen nicht von strengen Maßgaben, wie sie in einem integrierten Gesamtverkehrskonzept enthalten wären, eingeschränkt werden. Das begünstigt eine liberale, von Wahlfreiheit und Technologieoffenheit geprägte Verkehrspolitik, die Regulierungen nur dort wo nötig einsetzt und ansonsten soweit wie möglich vermeidet.
Mobilität ist gut, weil sie Begegnungen von Menschen und den Austausch von Waren ermöglicht. Der Anstieg des Verkehrsaufkommens sowohl beim Personen- als auch beim Güterverkehr wird die kommenden Jahre prägen. Das ist in vielerlei Hinsicht Ausdruck wirtschaftlicher Prosperität und gesellschaftlichen Wohlstands. Die VhU betrachtet es als gesellschaftliche Errungenschaft, dass immer mehr Menschen die Begegnung mit anderen einfach und kostengünstig möglich ist und dass immer mehr Austausch von Waren stattfindet. Dies gilt es zu halten.
Hessens Unternehmen sind auf gute Verkehrswege und gute Mobilitätsdienstleistungen angewiesen – auf Straße und Schiene, in der Luftfahrt und im Schiffsverkehr. Deshalb sollte wo immer möglich ein Interessenausgleich zwischen den Nutzern unterschiedlicher Verkehrsarten und Verkehrsträgern sowie weiteren vom Verkehr Betroffenen gefunden werden. Der mancherorts zu beobachtende „Kulturkampf“ um knappe Verkehrsflächen in Innenstädten sollte vermieden werden. Einfache und konkrete Maßnahmen und Möglichkeiten, wie beispielsweise die Erweiterung des ÖPNV-Angebots oder die intelligente Vernetzung der Verkehrsträger über digitale Angebote, sind relevant für die Gestaltung des Verkehrs in Hessen.
Gerade in der Mobilitätspolitik treten unterschiedliche Grundüberzeugungen zu Tage. Dem Wohlstandsversprechen und dem Wachstumsanspruch folgend ist es erforderlich, auch in Zukunft zunehmenden Verkehr zuzulassen und zu ermöglichen. Dazu gehört beispielsweise, die Kapazität der Verkehrsinfrastruktur zu erhöhen. Nicht den Verkehr an sich, sondern negative Effekte gilt es zu verringern, wie Lärm oder Schadstoffemissionen.
Die Wirtschaft befürwortet eine staatliche Rahmensetzung, die zur Erreichung der ökologischen und sozialen Ziele im Verkehr beiträgt und am ökonomischen Wachstum festhält.
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Stellvertretender Hauptgeschäftsführer