Erneuter Streik der GDL

Pollert: Wer häufiger streikt als verhandelt, wird seiner Verantwortung weiterhin nicht gerecht.

Aktualisiert am: 13.03.2024 2 Min. Lesezeit

Frankfurt am Main. „Den Tarifkonflikt mit der Bahn trotz eines verbesserten Angebots durch einen erneuten Streik über sechs Tage auf dem Rücken der Privat- und Geschäftskunden auszutragen, ist weiterhin absolut unverhältnismäßig. Das ist der vierte Streik dieser Tarifrunde, so oft haben die Tarifparteien noch nicht verhandelt. Wer in Anbetracht der Auswirkungen für die Bahnkunden häufiger streikt als verhandelt, wird seiner Verantwortung nicht gerecht. Die Schäden, die allen Bahnkunden durch diesen Streik entstehen, werden von der GDL billigend in Kauf genommen, statt am Verhandlungstisch zur Lösung des Tarifkonflikts durch einen Kompromiss beizutragen“, sagte Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU).

„Die Bahn hat mit zwei verbesserten Angeboten ihre Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Jetzt ist es überfällig, dass die Gewerkschaft wieder Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite zustimmt. Der notwendige Kompromiss kann nicht durch immer mehr Streiktage gefunden werden, sondern nur durch intensive Gespräche der Tarifpartner“, sagte Pollert weiter. „Weder können Pendler und Reisende sechs Tage ihre Strecken zu Fuß bewältigen, noch können die Unternehmen kurzfristig sechs Tage ihre Warenverkehre aussetzen oder auf die Straße verlagern. Dieser sechstägige Streik wird den Reisenden und Güterverkehr-Kunden deutliche Schäden zufügen.“

„Die hohe Drittbetroffenheit im Bahnverkehr erfordert, dass zusätzlich ein Schlichtungsverfahren den Streikaktionen vorausgehen muss, um Arbeitskämpfe, wie ab Dienstag für den Güterverkehr und ab Mittwoch für den Personenverkehr für sechs Tage angekündigt sind, zu verhindern“, forderte Pollert.

Das Vorgehen der GDL bestätigt die VhU in ihrer Forderung, dass Streikaktionen gesetzlich ausgeschlossen werden sollten, bis die Verhandlungen der Tarifparteien endgültig gescheitert sind. „Dementsprechend muss das Arbeitskampfrecht endlich gesondert in einem Gesetz geregelt werden. Es ist zu wenig, den tarifpolitisch bedeutenden Bereich des Arbeitskampfes allein der Rechtsprechung zu überlassen. Wir brauchen klare Spielregeln für den gesamten Arbeitskampf, vor allem aber eine vernünftige Begrenzung der Warnstreiks.

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