Pollert: Trotz laufender Verhandlungen den deutschen Flugverkehr ganztägig lahmzulegen ist vollkommen unverhältnismäßig. Arbeitskämpfe – insbesondere mit dieser hohen Drittbetroffenheit - bedürfen einer gesetzlichen Regelung.
Flughafenstreiks
Frankfurt am Main. „Der nächste Verhandlungstermin mit der Gewerkschaft ist bereits für den 22. Februar angesetzt. Fünf Tage zuvor einen ganztägigen Warnstreik an mehreren deutschen Flughäfen anzusetzen ist vollkommen unverhältnismäßig und entspricht einer exzessiven Anwendung des Streikrechts. Es ist maßlos, die Differenzen bei den Verhandlungen auf dem Rücken von hunderttausenden Passagieren und Unternehmen auszutragen“, kritisiert Dirk Pollert, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU), das Vorgehen der Gewerkschaft.
Dirk Pollert: „Streiks sollten das letzte Mittel sein, wenn am Verhandlungstisch keine Einigung erzielt werden kann. Gerade bei dieser hohen Drittbetroffenheit von Passagieren und Unternehmen kann es nicht sein, dass Gewerkschaften Warnstreiks während der Friedenspflicht in diesem Ausmaß einsetzen. Zum wiederholten Mal rufen wir den Gesetzgeber daher auf, dem Arbeitskampfrecht im Hinblick auf Warnstreiks engere Grenzen zu setzen, um unbotmäßigen Schaden von Unbeteiligten abzuwenden. Der ausufernden Praxis verhandlungsbegleitender Warnstreiks muss Einhalt geboten werden, solange bis die Verhandlungen der Tarifparteien endgültig gescheitert sind.“
Gerade vor dem Hintergrund der Vielzahl der gestrigen Flugausfälle und gestrandeten Passagiere und Waren am Flughafen Frankfurt aufgrund des beschädigten Glaserfaserkabels sei der Warnstreik am morgigen Freitag noch kritischer zu betrachten. Und, gibt Pollert zu bedenken: „Wir dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flughäfen und deren Betreiber nicht aus den Augen verlieren. Im internationalen Wettbewerb herrscht hoher Kostendruck, der nicht auch noch durch unverhältnismäßige Warnstreiks verschärft werden darf.“